LAWNEWS

Staatsrecht / Politische Rechte

QR Code

Parteiwechsel von Zürcher Kantonsrätin: Beschwerdegutheissung – Verwaltungsgericht muss Hintergründe abklären + entscheiden

BV 34 Abs. 2

Datum:
23.05.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Staatsrecht
Thema:
Parteiwechsel von Zürcher Kantonsrätin
Stichworte:
Beschwerde, Parteiwechsel, Politische Rechte, Zürcher Kantonsrat
Erlass:
BV 34 Abs. 2
Entscheid:
Urteil vom 22. Mai 2024 (1C_223/2023)
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Bundesgericht (BGer) hat eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem Parteiwechsel der Zürcher Kantonsrätin Isabel Garcia kurz nach den Kantonsratswahlen von 2023 gutgeheissen:

  • Das BGer überwies die Sache zum Entscheid ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich (VGer ZH).
  • Das VGer ZH wird klären müssen,
    • ob Isabel Garcia das Stimmvolk durch ihr Verhalten getäuscht hat und,
    • ob dadurch die verfassungsmässig garantierten politischen Rechte der Zürcher Wählerschaft verletzt wurden.

Die Erwägungs-Details

«Im Kanton Zürich fand am 12. Februar 2023 die Erneuerungswahl des Kantonsrats (Kantonsparlament) statt. Isabel Garcia hatte auf der Liste 04 der Grünliberalen Partei (GLP) für den Wahlkreis II kandidiert und ein Kantonsratsmandat errungen. Die Ergebnisse der Wahl wurden am 17. Februar 2023 im Amtsblatt veröffentlicht. Nach Ablauf der fünftägigen Rechtsmittelfrist wurde aus den Medien der Übertritt von Isabel Garcia zur FDP.Die Liberalen (FDP) bekannt. Der Kantonsrat beschloss an seiner konstituierenden Sitzung vom 8. Mai 2023, die Wahlergebnisse zu erwahren. Sechs Personen gelangten in der Folge ans Bundesgericht und beantragten, den Erwahrungsbeschluss in Bezug auf Isabel Garcia aufzuheben und eine Verletzung der politischen Rechte festzustellen. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde an seiner öffentlichen Beratung vom 22. Mai 2024 gut. Die Sache wird zum Entscheid ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich überwiesen. Die Beschwerdeführenden machen geltend, dass der Kantonsrat mit der Erwahrung der Wahl von Isabel Garcia die von Artikel 34 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV) geschützte freie Willensbildung der Stimmbevölkerung verletzt habe. Der FDP sei ein zusätzlicher Sitz zugebilligt worden, obwohl dieser nach dem Willen des Stimmvolks einer zur GLP gehörenden Person zustehe. Aufgrund der verfügbaren Informationen sei davon auszugehen, dass sich Isabel Garcia bereits vor dem Wahltag zum Parteiwechsel entschlossen habe. Damit liege ein bewusstes Täuschungsmanöver vor. Gemäss Bundesgericht ist bei Proporzwahlen davon auszugehen, dass für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Partei im Vordergrund steht und nicht die Person des oder der Kandidierenden. Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass mit der Zuteilung eines Sitzes an Isabel Garcia Artikel 34 der Bundesverfassung verletzt wurde. Das Verwaltungsgericht wird die Umstände zum Parteiwechsel von Isabel Garcia abklären und anschliessend entscheiden müssen.»

Quelle: Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 22.05.2024

Urteil vom 22. Mai 2024 (1C_223/2023)

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: kantonsrat.zh.ch

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.