Das Bundesgericht (BGer) hat eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem Parteiwechsel der Zürcher Kantonsrätin Isabel Garcia kurz nach den Kantonsratswahlen von 2023 gutgeheissen:
- Das BGer überwies die Sache zum Entscheid ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich (VGer ZH).
- Das VGer ZH wird klären müssen,
- ob Isabel Garcia das Stimmvolk durch ihr Verhalten getäuscht hat und,
- ob dadurch die verfassungsmässig garantierten politischen Rechte der Zürcher Wählerschaft verletzt wurden.
Die Erwägungs-Details
«Im Kanton Zürich fand am 12. Februar 2023 die Erneuerungswahl des Kantonsrats (Kantonsparlament) statt. Isabel Garcia hatte auf der Liste 04 der Grünliberalen Partei (GLP) für den Wahlkreis II kandidiert und ein Kantonsratsmandat errungen. Die Ergebnisse der Wahl wurden am 17. Februar 2023 im Amtsblatt veröffentlicht. Nach Ablauf der fünftägigen Rechtsmittelfrist wurde aus den Medien der Übertritt von Isabel Garcia zur FDP.Die Liberalen (FDP) bekannt. Der Kantonsrat beschloss an seiner konstituierenden Sitzung vom 8. Mai 2023, die Wahlergebnisse zu erwahren. Sechs Personen gelangten in der Folge ans Bundesgericht und beantragten, den Erwahrungsbeschluss in Bezug auf Isabel Garcia aufzuheben und eine Verletzung der politischen Rechte festzustellen. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde an seiner öffentlichen Beratung vom 22. Mai 2024 gut. Die Sache wird zum Entscheid ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich überwiesen. Die Beschwerdeführenden machen geltend, dass der Kantonsrat mit der Erwahrung der Wahl von Isabel Garcia die von Artikel 34 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV) geschützte freie Willensbildung der Stimmbevölkerung verletzt habe. Der FDP sei ein zusätzlicher Sitz zugebilligt worden, obwohl dieser nach dem Willen des Stimmvolks einer zur GLP gehörenden Person zustehe. Aufgrund der verfügbaren Informationen sei davon auszugehen, dass sich Isabel Garcia bereits vor dem Wahltag zum Parteiwechsel entschlossen habe. Damit liege ein bewusstes Täuschungsmanöver vor. Gemäss Bundesgericht ist bei Proporzwahlen davon auszugehen, dass für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Partei im Vordergrund steht und nicht die Person des oder der Kandidierenden. Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass mit der Zuteilung eines Sitzes an Isabel Garcia Artikel 34 der Bundesverfassung verletzt wurde. Das Verwaltungsgericht wird die Umstände zum Parteiwechsel von Isabel Garcia abklären und anschliessend entscheiden müssen.»
Quelle: Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 22.05.2024
Urteil vom 22. Mai 2024 (1C_223/2023)
Art. 34 BV Politische Rechte
1 Die politischen Rechte sind gewährleistet.
2 Die Garantie der politischen Rechte schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: kantonsrat.zh.ch