LAWNEWS

Wettbewerbsrecht

QR Code

WEKO erwirkt tiefe Interchange Fees für Mastercard Debitkarten

Gebühren bei Zahlungen mittels Debitkarten

Datum:
16.05.2024
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG)
Thema:
Interchange Fees neuer Debitkarten
Stichworte:
Debit Card, Debitkarten, Gebühren, Interchange Fees, Mastercard, WEKO
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei Zahlungen mittels Debitkarten fallen Gebühren an, wie zB die Interchange Fee:

  • Die WEKO beschloss (einvernehmlich) mit Mastercard für das inländische Präsenzgeschäft eine Interchange Fee von 0,12 %.

Einleitung

Die WEKO eröffnete im Juni 2023 zwei Untersuchungen zur Erzielung langfristiger Lösungen für die inländischen Interchange Fees der Debitkarten von Visa und Mastercard.

Wir berichteten:

Einvernehmliche Lösung mit Mastercard

WEKO fand offenbar mit Mastercard rasch eine einvernehmliche Lösung.

WEKO-Hinweise zum inländischen Präsenzgeschäft von Mastercard

Im inländischen Präsenzgeschäft, d.h. wenn die Debitkarten physisch am Verkaufspunkt eingesetzt werde, lasse die WEKO einen Satz von 0,12 % zu, verbunden mit einem Cap von CHF 0.30 ab Transaktionsbeträgen von CHF 300, was einem durchschnittlichen Satz von 0,1 % entspreche.

Dieser Zulassungsbetrag sei erheblich tiefer als jener von 0,2 %, welchen die europäische Regulierung vorsehe.

Diese einvernehmliche Regelung solle für alle Betroffenen Rechtssicherheit bei Innovationen bieten. Deshalb könne sie erst im Jahr 2033 gekündigt werden.

WEKO-Hinweise zu inländischen Zahlungen im Internet und mit mobilen Geräten von Mastercard

Für inländische Zahlungen im Internet und Zahlungen mit mobilen Geräten (E- und M-Commerce) gelte bis am 31.10.2025 aufgrund früherer Verfahren ein Satz von 0,31%.

Vor der Untersuchung hätten sich die Wettbewerbsbehörden mit Mastercard darauf geeinigt, dass dieser Satz ab dem 01.11.2025 auf 0,28 % reduziert wird.

Diese Lösung gelte nur für alle Debitkarten von Mastercard.

Fortsetzung der Untersuchung gegen Visa

Die gleichzeitig eröffnete Untersuchung zu den inländischen Interchange Fees im Präsenzgeschäft mit Debitkarten von Visa werde, so die WEKO, fortgeführt und durch die vorerwähnte einvernehmliche Regelung mit Mastercard nicht präjudiziert.

Erläuterung des Begriffs Interchange Fees

Als inländische Interchange Fees werden Gebühren bezeichnet, die eine Schweizer Kartenherausgeberin (üblicherweise eine Bank) bei der Verwendung ihrer Debitkarten erhält.

Diese Gebühren werden vom Zahlungsabwickler (dem Acquirer) im Rahmen seiner Händlerkommission an das Unternehmen weitergegeben, welches die Debitkarte beim Zahlvorgang akzeptiert (typischerweise ein Händler); die Interchange Fee bildet aber nur eine von mehreren Komponenten der Händlerkommission.

Vorbehalt / Disclaimer

Es gilt für die von der WEKO genannten Unternehmen die Unschuldsvermutung.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.