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«Ambulante Arzttarife»: TARDOC und erste Pauschalen ersetzen TARMED ab 2026

Frist für Tarifpartner zur Vorlage «Umsetzungsvertrag»: 01.11.2024

Datum:
20.06.2024
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Thema:
«Ambulante Arzttarife»
Stichworte:
Ambulante Arzttarife, Einzelleistungstarifstruktur, Frist, Krankenversicherung, Leistungserbringer, Pauschalen, TARDOC, Tarifpartner, TARMED, Umsetzungsvertrag
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Per 01.01.2026 wird ersetzt

  • die seit 2004 geltende Tarifstruktur TARMED für ambulante ärztliche Leistungen
  • durch
    • die neue Einzelleistungstarifstruktur TARDOC sowie
    • eine Tarifstruktur für Pauschalen.

Der Bundesrat (BR) hat am 19.06.2024

  • teilgenehmigt
    • die beiden Tarifstrukturen;
  • festgelegt
    • die Vorgaben für die Einführung der beiden Tarife.

Bezüglich der von den Tarifpartnern unterbreiteten Anträge müssen noch Anpassungen vorgenommen werden,

  • damit die beiden Tarife,
    • welche separat entwickelt wurden,
      • koordiniert werden können.

Damit die TARDOC und die ersten Pauschalen zum vorgesehenen Zeitpunkt gleichzeitig eingeführt werden können, ist folgendes notwendig:

  • Die Tarifpartner haben dem BR bis zum 01.11.2024 einen Umsetzungsvertrag vorzulegen.
  • Dieser Umsetzungsvertrag wird unter der Federführung der neuen Organisation ambulante Arzttarife (OAAT AG) ausgearbeitet.

 Detail-Informationen

«Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung sieht namentlich zwei Arten von Tarifen für ambulante ärztliche Leistungen vor: Einzelleistungstarife und Pauschaltarife. Die Einzelleistungstarifstruktur TARMED bildet heute die wichtigste Grundlage für die Abrechnung ambulanter ärztlicher Leistungen. Mit über 4600 Positionen umfasst sie fast alle ärztlichen Leistungen, die in Arztpraxen und im ambulanten Spitalbereich erbracht werden. Die seit 2004 geltende TARMED wurde nie einer Totalrevision unterzogen und in den letzten Jahren auch nicht mehr aktualisiert. Nach allgemeiner Auffassung ist sie heute veraltet und muss ersetzt werden.

Die Tarifpartner, die die Leistungserbringer (FMH und H+) und die Versicherer (curafutura und santésuisse) vertreten, arbeiten seit Jahren an der Revision von TARMED. Im Jahr 2021 und 2022 konnte der Bundesrat die eingereichten Versionen der Einzelleistungstarifstruktur TARDOC nicht genehmigen, da sie die gesetzlich festgelegten Anforderungen, zum Beispiel hinsichtlich der Kostenneutralität, nicht erfüllten. Der Bundesrat hatte daraufhin die verschiedenen Akteure eingeladen, sich zu einigen und gleichzeitig ihre Arbeiten zur Einführung von Pauschalen für bestimmte ambulante ärztliche Leistungen fortzusetzen. Im Dezember 2023 erhielt der Bundesrat neue Genehmigungsgesuche für die Einzelleistungstarifstruktur TARDOC, die von der FMH und curafutura eingereicht wurde, und für die Pauschaltarifstruktur, die von H+ und santésuisse eingereicht wurde.

Entwicklung seit 2022
Nach Ansicht des Bundesrates hat sich die Situation seit 2022 weiterentwickelt. Am 1. Januar 2024 hat die neue Organisation ambulante Arzttarife (OAAT AG), in der die Leistungserbringer und die Versicherer vertreten sind, ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist zuständig für die Erarbeitung und Weiterentwicklung von gesamtschweizerischen Tarifsystemen für ambulante ärztliche Leistungen. Das Parlament änderte zudem das Bundesgesetz über die Krankenversicherung und legte den Vorrang des Pauschaltarifs vor dem Einzelleistungstarif fest. Schliesslich wurden von den Tarifpartnern Fortschritte erzielt. So wurden beispielsweise Konzepte zur Schliessung der Lücken in TARDOC erarbeitet und die Homogenität der Pauschalen verbessert. TARDOC ermöglicht eine genauere Abrechnung der Konsultationsdauer und trägt den Besonderheiten und Bedürfnissen der Hausarztmedizin besser Rechnung. Die Pauschalen vereinfachen die Rechnungsstellung und begrenzen die Anreize zur Erhöhung der abgerechneten Leistungsmengen. Nach Auffassung des Bundesrates sind die beiden Tarifstrukturen bald bereit für die Einführung. Deshalb hat er beschlossen, TARDOC und die Pauschalen gleichzeitig zu genehmigen. Eine gleichzeitige Einführung ermöglichst es zudem, den administrativen Aufwand für die Akteure im Gesundheitswesen zu reduzieren, indem zwei aufeinanderfolgende Reformen vermieden werden.

Teilweise Genehmigung und notwendige Koordination

Die Genehmigung des Bundesrates ist jedoch nur teilweise erfolgt, und es sind noch Anpassungen erforderlich, damit die beiden Tarife per 1. Januar 2026 in Kraft treten können. Die beiden Tarifstrukturen, die getrennt voneinander erarbeitet wurden, müssen besser aufeinander abgestimmt werden – insbesondere in Bezug auf das Konzept der Kostenneutralität –, damit ungerechtfertigte Kostensteigerungen vermieden werden können. Auch bei den Pauschalen müssen Anpassungen vorgenommen werden. Derzeit beruht ihre Berechnung ausschliesslich auf Daten aus den Spitälern. Ob diese sich auch für Arztpraxen eignen, muss noch vertiefter geprüft werden. Deshalb verlangt der Bundesrat, dass die Anwendung der Pauschalen in den Arztpraxen deutlich reduziert wird.

Der Bundesrat hat für die Tarifpartner einen präzisen Katalog der zu erfüllenden Kriterien erstellt. Die OAAT AG leitet die erforderlichen Arbeiten und steuert die Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren. Um TARDOC und die Pauschalen zum vorgesehenen Zeitpunkt gleichzeitig einführen zu können, müssen die Tarifpartner dem Bundesrat bis zum 1. November 2024 einen Umsetzungsvertrag vorlegen. Sollte sich die Tarifpartner nicht einigen können, wird der Bundesrat die Koordinationsregeln festlegen, damit die beiden Strukturen in Kraft treten können.»

Quelle: Medienmitteilung des Bundesamtes für Gesundheit vom 19.06.2024

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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