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Steuern Privatpersonen / Unternehmenssteuern

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DBA Deutschland – Schweiz: BR verabschiedet Botschaft zur Änderung

Datum der Inkraftsetzung immer noch offen

Datum:
19.06.2024
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Besteuerung Privatpersonen, Unternehmenssteuern
Thema:
DBA Deutschland – Schweiz (DBA D-CH)
Stichworte:
Botschaft zur Änderung, DBA, Doppelbesteuerungsabkommen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat (BR) hat am 14.06.2024 verabschiedet:

Das Protokoll

  • passt das DBA an verschiedene geänderte Bedürfnisse der Vertragsstaaten an;
  • setzt die Mindeststandards aus dem «Base Erosion and Profit Shifting-Projekt» (BEPS) in Sachen DBA um.

Im Einzelnen:

Inhalt des Änderungsprotokolls

Das Änderungsprotokoll enthält:

  • bezüglich der schweizerischen Praxis
    • keine wesentlichen Änderungen
      • bei der Zuteilung der Besteuerungsrechte zwischen der Schweiz und Deutschland;
  • Bestimmungen, die die Rechtssicherheit und Zusammenarbeit der beiden Vertragsstaaten verbessern, d.h.
    • verschiedene Präzisierungen im Zusammenhang mit unselbständigen, grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeiten;
    • neue Bestimmungen zum Verständigungsverfahren.

Übernahme von Betriebsstätten-Besteuerung + BEPS-Mindeststandards

Das Protokoll übernimmt ferner

  • den Ansatz der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Zuteilung von Unternehmensgewinnen zu Betriebsstätten;
  • die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt:
    • Missbrauchsklausel
      • Die Missbrauchsklausel soll verhindern, dass eine Person, die weder in der Schweiz noch in Deutschland ansässig ist, im DBA vorgesehene Vergünstigungen in Anspruch nehmen kann;
    • Verständigungsverfahren
      • Das Protokoll enthält die Mindeststandards für ein Verständigungsverfahren.

Vernehmlassungsergebnis

Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Änderungsprotokolls grundsätzlich befürwortet.

Ratifizierung + Inkrafttreten

Bevor das Änderungsprotokoll in Kraft treten kann, muss es von den Gesetzgebern beider Länder genehmigt werden.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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