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Vertragsrecht / Zivilprozessrecht

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Geleistete Zahlungen: Pflicht zur Anrechnungserklärung im Prozess

OR 85 ff. / BGG 91; BGG 93

Datum:
17.06.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht, Zivilprozessrecht
Thema:
Geleistete Zahlungen
Stichworte:
Anrechnungserklärung, Anrechnungsregeln, Forderungen, Forderungsschuldner
Erlass:
OR 85 ff. / BGG 91; BGG 93
Entscheid:
BGer 4A_553/2021 vom 01.02.2023
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im Bundesgerichtsprozess 4A_553/2021 waren von besonderer Bedeutung:

  • Eine unechte Teilklage;
  • eine Mehrzahl von Forderungen, deren Tilgung und die Zuordnungskriterien.

Das Bundesgericht (BGer) befasste sich in den Erw. 3.1., 3.1.1., 3.1.2., 3.1.3., 3.1.4., 3.1.4.1, 3.1.4.2., 3.1.4.3. und 3.2 einlässlich und grundsätzlich mit den gesetzlichen Anrechnungsregeln von Forderungen nach

  • Bestand;
  • Umfang;
  • Art.

Aus der vom BGer dargestellten Regelung ergab sich, dass der Forderungsschuldner

  • zwar die erfolgte Zahlung nachzuweisen hat und
  • insoweit die Beweislast der Tilgung trägt.

Hat der Forderungsschuldner indessen eine «Gesamtzahlung» geleistet,

  • die nicht alle offenen Schulden tilgt,
    • aber die vom Forderungsgläubiger eingeklagten Positionen übersteigt,
      • muss der Gläubiger nachweisen,
        • weshalb er die «Gesamtzahlung» nicht anteilmässig auf die eingeklagten Positionen anrechnet resp.
        • dass ihm andere Forderungen effektiv zustehen und
          • denen die Zahlung zuzuweisen ist.

BGer 4A_553/2021 vom 01.02.2023

Quelle

Redaktionsteam LawMedia AG

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