Der Bundesrat (BR) möchte die Regeln für die nachhaltige Unternehmensführung weiterhin international abstimmen:
- Er hat daher an seiner Sitzung vom 26.06.2024 die Vernehmlassung zu den neuen Bestimmungen über die Berichterstattungspflichten für Unternehmen eröffnet.
Künftig soll daher analoges zu den Regeln in den Staaten der EU gelten:
- Eine grössere Anzahl Unternehmen
- soll über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit
- Bericht erstatten müssen
- in den Bereichen
- Umwelt;
- Menschenrechte;
- Korruption;
- über die ergriffenen Massnahmen.
- in den Bereichen
- Bericht erstatten müssen
- soll über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit
Detail-Informationen
«Grosse Schweizer Unternehmen müssen bereits heute über bestimmte Bereiche ihrer Geschäftstätigkeit Transparenz schaffen. Das ist eine gesetzliche Vorgabe. Diese Unternehmen müssen über die Risiken in den Bereichen Umwelt, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption sowie über die dagegen ergriffenen Massnahmen Bericht erstatten (Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung). Mit dieser Regelung hat sich die Schweiz für eine international abgestimmte Gesetzgebung entschieden.
In Bezug auf die nachhaltige Unternehmensführung hat sich das EU-Recht in den vergangenen Jahren aber weiterentwickelt. Wegen der engen wirtschaftlichen Verflechtungen sind sowohl grosse als auch kleine Schweizer Unternehmen von den neuen EU-Regeln – direkt oder indirekt – betroffen. Die entsprechende Regulierungsfolgeabschätzung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (RFA) geht derzeit von bis zu 50 000 betroffenen Unternehmen aus.
Der Bundesrat ist überzeugt, dass das Schweizer Recht unter Berücksichtigung seiner Besonderheiten an die internationale Entwicklung im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung angepasst werden soll. Er hat dazu im September 2023 die Eckwerte festgelegt.
Bundesrat will mehr Unternehmen zur Berichterstattung verpflichten
An seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 hat der Bundesrat nun die Vernehmlassung für die entsprechenden Änderungen im Obligationenrecht (OR) eröffnet. Darin schlägt er strengere Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Konkret will er künftig rund 3500 Unternehmen verpflichten, über ihre Risiken in den Bereichen Umwelt, Menschenrechte und Korruption sowie über die dagegen ergriffenen Massnahmen zu berichten. Analog zur EU sollen auch in der Schweiz (neben den Publikumsgesellschaften) Unternehmen mit 250 Mitarbeitenden, CHF 25 Mio. Bilanzsumme und CHF 50 Mio. Umsatz zur Berichterstattung verpflichtet werden, allerdings nur, wenn sie zwei von drei Schwellen während zwei aufeinanderfolgenden Jahren erreichen. Heute gilt diese Pflicht erst ab 500 Mitarbeitenden (CHF 20 Mio. Bilanzsumme und CHF 40 Mio. Umsatz) und trifft rund 300 Unternehmen. Ausserdem wird die Berichterstattung neu durch ein externes Revisionsunternehmen oder eine Konformitätsbewertungsstelle überprüft.
Die neuen Regeln zur nachhaltigen Unternehmensführung sind für die betroffenen Unternehmen mit Kosten verbunden. Der Bundesrat prüft derzeit, wie der Bund Schweizer Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Vorgaben Hilfsmittel bereitstellen könnte (Postulat 23.4062).
Im Unterschied zu den Unternehmen in der EU sollen die Unternehmen in der Schweiz jedoch die Wahl haben, sich bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung entweder am EU-Standard oder an einem anderen gleichwertigen Standard zu orientieren. Der Bundesrat wird diese Standards dereinst in der entsprechenden Verordnung festlegen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 17. Oktober 2024.
Sorgfaltspflichten: Auswirkungen der EU-Regeln abschliessend analysieren
Im Bereich der Sorgfaltspflichten hat die EU kürzlich die entsprechende Richtlinie verabschiedet. Der Bundesrat will nun die Auswirkungen für die Schweizer Unternehmen bis im Herbst 2024 durch eine externe Studie beurteilen lassen und im Anschluss die weiteren Schritte festlegen.»
Quelle: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement vom 26.06.2024
Weiterführende Informationen
- Thema Nachhaltigkeit
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LawMedia Redaktionsteam