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Immobilie / Bau- und Planungsrecht

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Pergola: Keine Baute und daher keine Bauanzeigepflicht

§§ 4a und 25a V PBG/ZG

Datum:
12.06.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Sachenrecht / Immobiliarsachenrecht, Bau- und Planungsrecht
Thema:
Pergola
Stichworte:
Bauanzeigepflicht, Baugesuchspflicht, Pergola, Überdachung
Entscheid:
Kanton Zug, Regierungsratsbeschluss vom 11.07.2023, BD 2023-114
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Sachverhalt + Erwägungen

Das Einreichen eines Baugesuchs bzw. das Einholen einer Bewilligung ist im Kanton Zug notwendig, wenn Bauten oder Anlagen errichtet oder geändert werden.

Demgegenüber:

  • Pergolen stellen in der Regel keine Kleinbauten dar (vgl. § 4a V PBG), und zwar
  • mangels
  • fester Überdachung und Seitenwände;
  • Schutzfunktion für Menschen, Tiere oder Sachen.

Bau von Pergola
Folglich sind für die Errichtung einer Pergola nicht notwendig:

  • das Einreichen eines Baugesuchs (vgl. § 44a Abs. 1 PBG/ZG);
  • eine Bauanzeige (vgl. § 25a V PBG/ZG).

Entscheid

  • Gutheissung der Beschwerde der Grundeigentümer, Aufhebung der Verfügung betreffend Bauanzeigepflicht und Feststellung Erübrigung der nachträglichen Einreichung eines Baugesuchs.

Kanton Zug, Regierungsratsbeschluss vom 11.07.2023, BD 2023-114

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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