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Schweiz + Italien: Unterzeichnung dauerhafter Steuerregeln für das Homeoffice

Änderungsprotokoll 2024 löst Verständigungsvereinbarung 2023 ab

Datum:
06.06.2024
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Unternehmenssteuern, Steuern natürliche Personen
Thema:
Schweiz + Italien
Stichworte:
dauerhafte Steuerregeln, Home Office, Home-Office Arbeit, Homeoffice im Ausland
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es haben Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der italienische Wirtschafts- und Finanzminister Giancarlo Giorgetti ein Änderungsprotokoll zum bestehenden Grenzgänger-Abkommen unterzeichnet:

  • Das Protokoll normiert die Besteuerung von Homeoffice für Grenzgänger dauerhaft.

Einleitung

Seit dem 01.01.2024 haben alle Grenzgänger die Möglichkeit,

  • bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice zu leisten.

Auswirkungen?

Das Homeoffice wirkt sich nicht aus

  • auf den Staat, welcher die Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit besteuert;
  • auf den Status von Grenzgängern.

Grundlage für das Änderungsprotokoll

Die Besteuerungsregel basiert auf

Änderungsprotokoll löst die Verständigungsvereinbarung vom 10.11.2023

Das nun unterzeichnete Änderungsprotokoll wird die Verständigungsvereinbarung ablösen:

  • An den Eckpunkten der bestehenden Regelung ändert sich aber nichts.

Genehmigungsprozess / Inkrafttreten

Das erwähnte Änderungsprotokoll tritt in Kraft, sobald die entsprechenden Genehmigungsprozesse in beiden Ländern abgeschlossen sind.

Es gilt ab dem 01.01.2024.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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