Es haben Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der italienische Wirtschafts- und Finanzminister Giancarlo Giorgetti ein Änderungsprotokoll zum bestehenden Grenzgänger-Abkommen unterzeichnet:
- Das Protokoll normiert die Besteuerung von Homeoffice für Grenzgänger dauerhaft.
Einleitung
Seit dem 01.01.2024 haben alle Grenzgänger die Möglichkeit,
- bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice zu leisten.
Auswirkungen?
Das Homeoffice wirkt sich nicht aus
- auf den Staat, welcher die Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit besteuert;
- auf den Status von Grenzgängern.
Grundlage für das Änderungsprotokoll
Die Besteuerungsregel basiert auf
Änderungsprotokoll löst die Verständigungsvereinbarung vom 10.11.2023
Das nun unterzeichnete Änderungsprotokoll wird die Verständigungsvereinbarung ablösen:
- An den Eckpunkten der bestehenden Regelung ändert sich aber nichts.
Genehmigungsprozess / Inkrafttreten
Das erwähnte Änderungsprotokoll tritt in Kraft, sobald die entsprechenden Genehmigungsprozesse in beiden Ländern abgeschlossen sind.
Es gilt ab dem 01.01.2024.
Dokumente
Weiterführende Informationen
- Lohnstandard-CH (LEM)
- Grenzsteuerabkommen vom 23.12.2020
- Weitere Infos zu Grenzgänger-Besteuerung mit Italien
- Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien für die Telearbeit 2024 – 2025
- Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien für die Telearbeit 2023
- Schweiz und Italien vereinbaren dauerhafte Steuerregeln für das Homeoffice
- Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien nicht verlängert – Homeoffice
- Coronavirus (COVID-19): Besteuerung der grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeit
Quelle
LawMedia Redaktionsteam