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Wohnungsknappheit: Bund will eine zügige Umsetzung des Aktionsplans

Datum:
10.06.2024
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag
Thema:
Wohnungsknappheit
Stichworte:
Aktionsplan, Wohnraumversorgung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat (BR) ist von den zuständigen Behörden am 07.06.2024 über den «Aktionsplan Wohnungsknappheit» und die Prioritäten der zuständigen Bundesämter für die Umsetzung informiert worden:

  • Der Bund will
    • eine zügige Umsetzung der Massnahmen in seinem Kompetenzbereich;
    • eine enge Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren;
    • eine Ausweitung des Wohnangebots;
    • ein Beitrag zu mehr qualitätsvollem, preisgünstigem und bedarfsgerechtem Wohnraum leisten.

«Zu einer ausreichenden und angemessenen Wohnraumversorgung braucht es neben dem Engagement der Bau- und Immobilienwirtschaft auch entsprechende Rahmenbedingungen. Deshalb richtet sich der Aktionsplan Wohnungsknappheit sowohl an staatliche wie private Akteure. Die Massnahmen, für die der Bund zuständig ist, liegen vorwiegend in der Kompetenz des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) und des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE). Die Rechtsgrundlagen sind dafür bereits vorhanden. Rasch umgesetzt werden folgende Massnahmen:

  • Vollzugshilfe für die frühzeitige, konkrete und korrekte Durchführung einer Interessenabwägung bei Projekten zur Siedlungsentwicklung gegen innen;
  • Überprüfen und Überarbeiten der Darlehensbedingungen für den Fonds de roulement in der indirekten Wohnraumförderung;
  • Entwickeln eines Standards für den Bau von preisgünstigem Wohnraum für gewinnorientierte Investoren und Investorinnen;
  • Erarbeiten eines Berichts über altersgerechtes Wohnen in der Schweiz;
  • Prüfen, ob der «Impuls Innenentwicklung» der Tripartiten Konferenz (TK) über 2025 hinaus fortgesetzt resp. weiterentwickelt wird, im Sinne eines längerfristigen Beratungsangebots für Gemeinden;
  • Austausch mit Kantonen und Gemeinden über Baulandmobilisierung;
  • Verbessern der Grundlagen zur Verbreitung und Wirkungsweise von Einsprachen und Beschwerden;
  • Austauschplattform «Bezahlbare Erstwohnungen» für Gemeinden in Tourismusregionen.

Weitere Massnahmen sollen ab 2025 umgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem die Weiterentwicklung einer Informationsplattform zum Umgang mit temporär genutztem Wohnraum, ein Austausch zwischen Behörden und Baubranche zum Thema «einfacher und günstiger (Um-)Bauen» oder die Prüfung des Konzepts «Gebäudetyp E» aus Deutschland. Zudem sollen Massnahmen wie eine Studie zum Potential einer höheren Durchmischung von Wohn- und Arbeitszonen oder das Wahrnehmen von Handlungsspielräumen in Bau- und Planungsprozessen dem Dialog «Innenentwicklung» der TK zur Bearbeitung übertragen werden.

Im Frühjahr 2025 soll eine erste Umfrage bei den Partnern des Aktionsplanes dokumentieren, wie weit fortgeschritten die Umsetzung der Massnahmen ist.

Der am 13. Februar 2024 an einem von Bundesrat Guy Parmelin einberufenen Runden Tisch vorgestellte Aktionsplan Wohnungsknappheit wurde unter Einbezug der Kantone, Städte und Gemeinden sowie der interessierten Kreise, namentlich der Bau- und Immobilienwirtschaft, erarbeitet. Er verfolgt das Ziel, das Wohnangebot zu erhöhen und mehr qualitätsvollen, preisgünstigen und bedarfsgerechten Wohnraum zu schaffen. Er enthält 35 empfohlene Massnahmen in folgenden drei Themenbereichen:

  • Innenentwicklung erleichtern und qualitätsvoll umsetzen;
  • Verfahren stärken und beschleunigen;
  • Genügend preisgünstigen und bedarfsgerechten Wohnraum sicherstellen.»

Quelle: Mitteilung des Bundesamtes für Raumentwicklung vom 07.05.2024

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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