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Betreibungsbegehren: Angabe des Forderungsgrundes

SchKG 67 Abs. 1 Ziffer 4

Datum:
08.07.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibungsrecht
Thema:
Betreibungsbegehren
Stichworte:
Betreibungsbegehren, Betreibungsregister, Forderungs­grund, Forderungsurkunde, Zahlungsbefehl
Erlass:
SchKG 67 Abs. 1 Ziffer 4
Entscheid:
BASEL-STADT, Appellationsgericht, 02.04.2023, BEZ.2022.67
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Beschreibung des Forderungsgrundes resp. der Forderungsurkunde soll zusammen mit dem übrigen Inhalt des Zahlungsbefehls dem Betreibungsschuldner über den Anlass der Betreibung Aufschluss geben.

Ändert das Betreibungsamt seine Praxis und stellt an die Umschreibung des Forderungsgrundes höhere Anforderungen,

  • kann der Betreibungsgläubiger das Betreibungsamt nicht darauf behaften,
    • in einem früheren Betreibungsverfahren,
      • welches zu einem Verlustschein führte,
        • die ungenügende Forderungsgrundangabe akzeptiert habe.

BASEL-STADT
Appellationsgericht
02.04.2023
BEZ.2022.67

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: appellationsgericht.bs.ch

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