Zwischenschaltung von optimatis.ch ändert nichts an FINMA-Einstufung
Sachverhalt
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA ordnete im September 2023 an:
- comparis.ch AG sei als Versicherungsvermittlerin einzustufen;
- comparis.ch AG müsse ein Gesuch um Eintragung ins Register für ungebundene Versicherungsvermittler stellen.
Prozess-History
- Bundesverwaltungsgericht (BVGer)
- Gegen die FINMA-Anordnung erhob Comparis im Oktober 2023 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer).
Begründung des BVGer
Das BVGer hat in dieser Streitsache erwogen:
- Ausgangslage
- Das BVGer stellte zunächst fest, dass die Beschwerdeführerin seit über 25 Jahren die Webseite comparis.ch betreibt.
- Die Website bietet den Usern die Möglichkeit, unter anderem Versicherungslösungen zu vergleichen.
- Durch ein Weiterklicken können die User eine Versicherungsofferte direkt bei der betreffenden Versicherung bestellen.
- Offertbestellung seit 01.07.2023 formal über optimatis.ch
- Seit dem 1. Juli 2023 erfolgt die Bestellung der Offerten zwar formal über die Schwesterfirma optimatis.ch.
- Der Knopf für die Bestellung befindet sich laut BVGer zwar auf einem «visuell abgetrennten Bereich» der Optimatis, aber weiterhin auf der Seite von Comparis.
- Gegenseitige Abhängigkeit von Comparis und Optimatis
- Business Case
- Die Tätigkeiten der beiden Schwesterunternehmen sind wirtschaftlich zwingend voneinander abhängig:
- Optimatis ist nur dann in der Lage,
- den Usern das Einholen der Versicherungsofferten anzubieten, wenn
- deren Interesse vorher durch das Vergleichsportal von Comparis geweckt wurde;
- Provisionen von den Versicherungsunternehmen zu erhalten, wenn
- die User über den Link der Optimatis die Offerten bei den Versicherern bestellen.
- den Usern das Einholen der Versicherungsofferten anzubieten, wenn
- Optimatis ist nur dann in der Lage,
- Die Tätigkeiten der beiden Schwesterunternehmen sind wirtschaftlich zwingend voneinander abhängig:
- Wirtschaftlicher Aspekt
- Aus Sicht des Comparis-Konzerns stellen diese Provisionen aber einen erheblichen Teil des Gewinns aus der Geschäftstätigkeit dar.
- Business Case
- Erfüllte Voraussetzungen
- Unabhängigkeit als Kriterium
- Weil Comparis
- sich nicht offen zu Bindungen an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen bekenne und
- den Anschein erweckt, sie erbringe ihre Leistungen neutral,
- gelte sie als ungebundene Versicherungsvermittlerin.
- Weil Comparis
- Finma-Einstufung rechtens
- Das BVGer gelangte zum Ergebnis, dass die Finma Comparis zu Recht als Versicherungsvermittlerin eingestuft hat.
- Unabhängigkeit als Kriterium
Das BVGer hatte folglich die Beschwerde von Comparis abzuweisen.
Entscheid des BVGer
- Abweisung der Beschwerde.
BVGer Urteil B-5886/2023 vom 05.07.2024
Rechtsmittelmöglichkeit
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kann von der comparis.ch AG beim Bundesgericht (BGer) angefochten werden.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam