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Versicherungsrecht

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Comparis gilt als Versicherungsvermittlerin

Datum:
15.07.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Haftpflicht- und Versicherungsrecht
Thema:
comparis.ch AG
Stichworte:
Comparis, Vermittlung, Versicherungen, Versicherungsvermittlerin
Entscheid:
BVGer Urteil B-5886/2023 vom 05.07.2024
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zwischenschaltung von optimatis.ch ändert nichts an FINMA-Einstufung

Sachverhalt

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA ordnete im September 2023 an:

  • comparis.ch AG sei als Versicherungsvermittlerin einzustufen;
  • comparis.ch AG müsse ein Gesuch um Eintragung ins Register für ungebundene Versicherungsvermittler stellen.

Prozess-History

  • Bundesverwaltungsgericht (BVGer)
    • Gegen die FINMA-Anordnung erhob Comparis im Oktober 2023 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer).

Begründung des BVGer

Das BVGer hat in dieser Streitsache erwogen:

  • Ausgangslage
    • Das BVGer stellte zunächst fest, dass die Beschwerdeführerin seit über 25 Jahren die Webseite comparis.ch betreibt.
    • Die Website bietet den Usern die Möglichkeit, unter anderem Versicherungslösungen zu vergleichen.
    • Durch ein Weiterklicken können die User eine Versicherungsofferte direkt bei der betreffenden Versicherung bestellen.
  • Offertbestellung seit 01.07.2023 formal über optimatis.ch
    • Seit dem 1. Juli 2023 erfolgt die Bestellung der Offerten zwar formal über die Schwesterfirma optimatis.ch.
    • Der Knopf für die Bestellung befindet sich laut BVGer zwar auf einem «visuell abgetrennten Bereich» der Optimatis, aber weiterhin auf der Seite von Comparis.
  • Gegenseitige Abhängigkeit von Comparis und Optimatis
    • Business Case
      • Die Tätigkeiten der beiden Schwesterunternehmen sind wirtschaftlich zwingend voneinander abhängig:
        • Optimatis ist nur dann in der Lage,
          •  den Usern das Einholen der Versicherungsofferten anzubieten, wenn
            • deren Interesse vorher durch das Vergleichsportal von Comparis geweckt wurde;
          • Provisionen von den Versicherungsunternehmen zu erhalten, wenn
            • die User über den Link der Optimatis die Offerten bei den Versicherern bestellen.
    • Wirtschaftlicher Aspekt
      • Aus Sicht des Comparis-Konzerns stellen diese Provisionen aber einen erheblichen Teil des Gewinns aus der Geschäftstätigkeit dar.
  • Erfüllte Voraussetzungen
    • Unabhängigkeit als Kriterium
      • Weil Comparis
        • sich nicht offen zu Bindungen an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen bekenne und
        • den Anschein erweckt, sie erbringe ihre Leistungen neutral,
      • gelte sie als ungebundene Versicherungsvermittlerin.
    • Finma-Einstufung rechtens
      • Das BVGer gelangte zum Ergebnis, dass die Finma Comparis zu Recht als Versicherungsvermittlerin eingestuft hat.

Das BVGer hatte folglich die Beschwerde von Comparis abzuweisen.

Entscheid des BVGer

  • Abweisung der Beschwerde.

BVGer Urteil B-5886/2023 vom 05.07.2024

Rechtsmittelmöglichkeit

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kann von der comparis.ch AG beim Bundesgericht (BGer) angefochten werden.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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