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Verkehrsrecht / Strafrecht

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Signalisation der Höchstgeschwindigkeit gilt in jedem Fall

SVG 16c Abs. 1 lit. a

Datum:
02.07.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht, Strafrecht
Thema:
Signalisation der Höchstgeschwindigkeit
Stichworte:
Geschwindigkeitssignalisation, Höchstgeschwindigkeit, Signalisation, Strassenverkehr
Erlass:
SVG 16c Abs. 1 lit. a
Entscheid:
BGer 1C_539/2022 vom 23.05.2024
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Bundesgericht (BGer) stellte im Fall 1C_539/2022 klar,

  • dass die Signalisation einer Höchstgeschwindigkeit in jedem Fall zu beachten ist.

Diese Höchstgeschwindigkeitsangabe gilt unabhängig davon, 

  • ob die Signalisation rechtmässig publiziert wurde oder,
  • ob im Missachtungsfalle andere Personen gefährdet würden.

Das BGer wies die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten des Autolenkers, welchem der Fahrausweis wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung entzogen wurde, ab.

Detail-Informationen

«Der Autolenker hatte die in einem Baustellenbereich der Autobahn signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern (km/h) um 40 km/h überschritten (nach Abzug der Sicherheitsmarge von 6 km/h). Dafür entzog ihm das Strassenverkehrsamt des Kantons Graubünden den Führerausweis wegen schwerer Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz für drei Monate. Die dagegen erhobenen Beschwerden des Fahrzeuglenkers bei den kantonalen Instanzen blieben erfolglos. Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Autolenkers ab. Er hatte geltend gemacht, dass das Signal (mangels gehöriger Publikation) nicht rechtmässig aufgestellt worden sei. Es wirke somit nur dann verpflichtend, wenn durch seine Missachtung Drittpersonen konkret gefährdet worden wären. Dies sei jedoch nicht erstellt. Das Bundesgericht hat sich in der Vergangenheit bereits mit der Verbindlichkeit von Verkehrszeichen befasst, die nicht korrekt publiziert worden sind. Es stellt in seinem aktuellen Entscheid klar, dass die Signalisation einer Höchstgeschwindigkeit unabhängig davon zu beachten ist, ob diese korrekt erlassen wurde oder ob deren Missachtung Dritte gefährden könnte. Motorfahrzeugführende müssen auf die Gültigkeit einer markierten Signalisation vertrauen dürfen. Wer dies tut, wird die Geschwindigkeit von anderen Verkehrsteilnehmenden, die sich nicht daran halten, falsch einschätzen. Im Übrigen ist auch nicht vorweg erkennbar, ob die Missachtung einer Signalisierung andere gefährden könnte. Auf jeden Fall würde bei einer Missachtung ein nicht akzeptables Risiko geschaffen. Angesichts des heutigen Verkehrsaufkommens kann nicht in Kauf genommen werden, dass einzelne Verkehrs – teilnehmende eine signalisierte Höchstgeschwindigkeit ignorieren und darauf vertrauen, dass diese nicht gültig sei. Dies gilt in besonderem Masse bei den hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn. Die Verkehrssicherheit würde in nicht hinzunehmender Weise gefährdet.»

Quelle: BGer-Mitteilung vom 02.07.2024

BGer 1C_539/2022 vom 23.05.2024

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: astra.admin.ch

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