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Verrechnungssteuerforderungen: Entstehungszeitpunkt + Verzugszinsenlauf

VStG 12 Abs. 1; VStV 21 Abs. 2

Datum:
29.07.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Thema:
Verrechnungssteuerforderungen aus geldwerten Leistungen
Stichworte:
Entstehungszeitpunkt, Forderungen, Verrechnungssteuer, Verzugszinsenlauf
Erlass:
VStG 12 Abs. 1; VStV 21 Abs. 2
Entscheid:
BGer 9C_661/2022 vom 26.03.2024
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Sachverhalt

Aus Anlass verschiedener geldwerter Leistungen, welche der Verrechnungssteuer unterlagen, stellten sich folgende Fragen:

  • Entstehung der Verrechnungssteuerforderungen;
  • Beginn des Verzugszinsenlaufs.

Erwägungen des Bundesgerichts

Vorliegend ging es um die Bestimmung der Fälligkeit im Hinblick auf den Beginn der Verzugszinspflicht von diversen, im Verlaufe der Geschäftsjahre 2007, 2008 und 2009 erfolgten Ausschüttungen.

Die fraglichen Leistungen beruhten

  • nicht auf einem rechtlich verbindlichen Verpflichtungsgeschäft;
  • einzig auf einem Verfügungsgeschäft (rein tatsächliche Vornahmen).

Dementsprechend entstanden die entsprechenden Verrechnungssteuerforderungen im Sinne von VStV 21 Abs. 2 

  • jeweils im Zeitpunkt der einzelnen Verbuchung.

In casu waren – entgegen der Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) – keine Gründe erkennbar,

  • nicht vom Zeitpunkt der effektiven Leistung auszugehen und
  • auf die Genehmigung der Jahresrechnung abzustellen.

An diesem Ergebnis vermochte auch vom Beschwerdeführer geltend gemachte sog. «Storno-Praxis» nichts zu ändern.

Entscheid des Bundesgerichts

  • Gutheissung der Beschwerde der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV);
  • Auferlegung der Gerichtskosten an den Beschwerdegegner.

BGer 9C_661/2022 vom 26.03.2024

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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