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AIA über Kryptowerte: Bestimmung der Partnerstaaten

Vernehmlassung: bis 15.11.2024

Datum:
15.08.2024
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Unternehmenssteuern, Besteuerung Privatpersonen
Thema:
AIA über Kryptowerte
Stichworte:
AIA, Automatischer Informationsaustausch, Besteuerung, Bitcoin, Ethereum, Kryptowährungen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat (BR) hat am 14.08.2024 beschlossen, dass die Vernehmlassung zur Bestimmung der Partnerstaaten für den automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte (AIA über Kryptowerte) eröffnet wird:

  • Mit der Vorlage will der BR bestimmen,
    • ab wann die Schweiz
    • mit welchen Partnerstaaten
    • automatisch Informationen über Kryptowerte austauschen soll.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 15.11.2024.

Detail-Informationen

„Im Mai 2024 hatte der Bundesrat die Vernehmlassung zur Erweiterung des internationalen automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA) eröffnet. Die Erweiterung betrifft unter anderem den neuen AIA über Kryptowerte und soll per 1. Januar 2026 in Kraft treten. Kryptowerte sind digitale Vermögenswerte, die auf einer Distributed Ledger oder einer ähnlichen Technologie beruhen. Die Vernehmlassung dauert noch bis zum 6. September 2024 (Red.: recte bis 15.11.2024).

Mit der aktuellen Vorlage schlägt der Bundesrat vor, mit welchen der 111 Staaten und Gebiete, mit denen die Schweiz den AIA aktiviert hat, ab 2026 automatisch Informationen über Kryptowerte ausgetauscht werden sollen bzw. mit welchen Partnerstaaten der AIA über Kryptowerte später umgesetzt werden könnte. Ein konkreter Austausch soll erst erfolgen, wenn die Partnerstaaten am Informationsaustausch mit der Schweiz interessiert sind und die Voraussetzungen des Melderahmens für Kryptowerte der OECD erfüllen.

Der Bundesrat soll zudem vor dem automatischen Austausch von Daten über Kryptowerte nochmals prüfen, ob die Partnerstaaten, mit denen der AIA aktiviert wurde, die Voraussetzungen des Standards weiterhin erfüllen. Zu diesem Zweck soll der Prüfmechanismus künftig auch den AIA über Kryptowerte erfassen, was eine entsprechende Totalrevision dieses Bundesbeschlusses von 2017 bedingt.»

Quelle: Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen SIF vom 14.08.2024

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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