Der Bundesrat (BR) möchte das Betreibungswesen weiter modernisieren:
- Ziele der verschiedenen Massnahmen sind v.a.:
- Das Vorantreiben der Digitalisierung;
- Der Gläubigerschutz vor Missbrauch bei den Betreibungsregisterauszügen.
Der BR hat an seiner Sitzung vom 14.08.2024 daher zur Kenntnis genommen bzw. verabschiedet:
- Die Vernehmlassungsergebnisse zur geplanten Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG);
- den Gesetzesentwurf und die Botschaft in dieser Gesetzgebungssache, zuhanden des Parlaments.
Detail-Informationen
«Das Betreibungswesen in der Schweiz ist bereits heute stark digitalisiert. Seit der Einführung von e-SchKG im Jahr 2007 werden mittlerweile rund 80 Prozent der Betreibungen elektronisch eingeleitet. Der Bundesrat möchte die digitalen Möglichkeiten in diesem Bereich nun weiter ausbauen, er hat deshalb im Sommer 2022 entsprechende Massnahmen in die Vernehmlassung gegeben. Darüber hinaus hat er Vorschläge gemacht, wie Gläubigerinnen und Gläubiger künftig besser vor Missbrauch bei den Betreibungsregisterauszügen geschützt werden können.
Die vorgeschlagenen Änderungen im SchKG wurden in der Vernehmlassung positiv aufgenommen. Die Botschaft, die der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. August 2024 zuhanden des Parlaments verabschiedet hat, entspricht deshalb weitgehend dem Vorentwurf. Mit diesen Vorschlägen erfüllt der Bundesrat mehrere parlamentarische Vorstösse (Motionen 16.3335, 19.3694 und 20.4035).
Missbrauch bei den Betreibungsauszügen verhindern
Der Bundesrat schlägt vor, dass die Betreibungsämter auf der Betreibungsauskunft künftig vermerken müssen, ob die Person am Ort des angefragten Betreibungsamts im Einwohnerregister verzeichnet ist oder nicht. Damit wird die Aussagekraft der Betreibungsauskunft unmittelbar verbessert. Mit dem Hinweis, dass ein Schuldner am Ort des angefragten Betreibungsamtes nicht im Einwohnerregister verzeichnet ist, wird der Gläubiger gewarnt und dem Missbrauch mit Betreibungsregisterauskünften kann begegnet werden. Zum Zweck dieser Informationsbeschaffung sollen die Betreibungsämter künftig auf die erforderlichen Daten der Einwohnerregister zugreifen können. Diese Massnahme ist wichtig, denn noch ist unklar, ob dereinst aufgrund eines schweizweiten Austauschs von Betreibungsdaten eine Betreibungsauskunft für die ganze Schweiz geschaffen wird.
Die elektronische Zustellung von Urkunden fördern
Weiter schlägt der Bundesrat vor, die elektronische Zustellung von Betreibungsurkunden neu zu regeln. Heute bestehen insbesondere in Bezug auf elektronische Verlustscheine Unsicherheiten. In der Praxis werden deshalb meistens Papierurkunden ausgestellt. Dies verursacht für alle Beteiligten unnötige Kosten. Künftig sollen deshalb Urkunden, Mitteilungen, Verfügungen und Entscheide grundsätzlich elektronisch ausgestellt werden. Insbesondere dann, wenn die betroffene Person ihre Eingaben elektronisch eingereicht hat und nicht ausdrücklich die Ausstellung von Papierurkunden verlangt. Aufgrund entsprechender Anliegen aus der Vernehmlassung schlägt der Bundesrat zudem vor, dass mit dem Einverständnis des Schuldners künftig auch Zahlungsbefehle elektronisch zugestellt werden können, sofern eine erste Zustellung gescheitert ist.
Online-Versteigerung gesetzlich regeln
Die Versteigerung von beweglichen Vermögenswerten über Online-Plattformen ist im geltenden Recht nicht explizit vorgesehen. Dies führt in der Praxis oft zu Rechtsunsicherheit. Deshalb soll die Online-Versteigerung künftig ausdrücklich im Gesetz geregelt werden.
Zusätzlich schlägt der Bundesrat weitere Anpassungen vor. So sollen für Vorgaben an die Betreibungsbegehren eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die Regelung des Arrestvollzugs präzisiert und Barzahlungen an das Betreibungsamt zur weiteren Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung in Zukunft auf 100 000 Franken beschränkt werden.»
Quelle: Mitteilung des Bundesamtes für Justiz vom 14.08.2024
Gesetzgebungsentwurf
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LawMedia Redaktionsteam