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Steuern natürlicher Personen / Unternehmenssteuern

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ESTV: Gesetzgebungs- und Verordnungsänderungen 2025-2028

Datum:
26.08.2024
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Besteuerung Privatpersonen, Unternehmenssteuern
Thema:
Gesetzgebungs- und Verordnungsänderungen 2025-2028
Stichworte:
Direkte Bundessteuer, ESTV, Gesetzgebungsänderungen, Mehrwertsteuer, Stempelabgaben, Verordnungsänderungen, Verrechnungssteuer
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 23.08.2024 die Liste der Gesetzgebungs- und Verordnungsänderungen für die Dauer von 2025-2028 aktualisiert.

Die Liste enthält Änderungen von Erlassen im Steuer- und Abgabenrecht, bei denen die Eidgenössische Steuerverwaltung massgeblich beteiligt oder für deren Umsetzung sie verantwortlich ist. In der Liste aufgeführt sind auch Gesetzes- und Verordnungsprojekte, die noch nicht abgeschlossen sind.

Die Gesetzes- und Verordnungsänderungen betreffen:

  • direkten Bundessteuer (DBSt)
  • Mehrwertsteuer (MWST)
  • Verrechnungssteuer (VST)
  • Stempelabgaben.

Zu den Details:

Gesetzgebungs- und Verordnungsänderungen 2025-2028

Änderung Inkrafttreten Inhalt in Kürze Erlass und Medienmitteilung
Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses (Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, des Obligationenrechts, des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes und des Strafregistergesetzes)

19.043

01.01.2025

 

Steuerbehörden haben dem Handelsregisteramt Meldung zu erstatten, falls innert 3 Monaten nach Ablauf der entsprechenden Fristen von der juristischen Person gemäss Artikel 125 Absatz 2 DBG keine unterzeichnete Jahresrechnung eingereicht wird. Zudem müssen öffentlich-rechtliche Gläubiger, wie z. B. die Steuerverwaltung, zwingend auf Konkurs betreiben, wenn der Schuldner im Handelsregister eingetragen ist. Gesetz

Botschaft

Medienmitteilung

Bundesgesetz über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen

21.077

 

01.01.2025

 

Das Gesetz setzt die Motion FDP-Liberale Fraktion (12.3814) «Stopp der Steuerstrafe in der Säule 3b. Bei Kapitalbezug den Ertragsanteil statt die Kapitaleinlage besteuern» um. Neu wird der besteuerteErtragsanteil von Leibrenten und ähnlichen Versicherungsformen, an das Zinsniveau der jeweiligen Anlagebedingungen gebunden. Von Leibrenten wird heute ein Anteil von 40 Prozent als pauschaler Ertrag besteuert. Dies ist im heutigen Zinsumfeld zu hoch. Die heutige systematische Überbesteuerung bei Rentenleistungen wird damit beseitigt und bei Rückgewähr und bei Rückkauf von Leibrentenversicherungen deutlich gemildert. Gesetz

Botschaft

Medienmitteilung

Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes

21.019

Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung

 

01.01.2025

 

Mit dieser Teilrevision werden verschiedene parlamentarische Vorstösse im Bereich der Mehrwertsteuer umgesetzt. Im Mittelpunkt stehen die Erhebung der Mehrwertsteuer durch Versandhandelsplattformen sowie die Auskunftspflicht sämtlicher Internet-Plattformen. Weiter sind Vereinfachungen für KMU wie die freiwillige jährliche Abrechnung sowie Massnahmen zur Betrugsbekämpfung vorgesehen.

Ausführungsbestimmungen zur Teilrevision des MWSTG vom 16. Juni 2023 sowie davon unabhängige Themen wie die Verminderung der Steuerplanungsmöglichkeiten bei der Saldosteuersatzmethode oder weitere Portalpflichten.

Gesetz

Botschaft

Medienmitteilung

Verordnungsentwurf

Erläuterungen

Medienmitteilung

Bundesstatistikverordnung

 

Voraussichtlich

01.07.2025

(zusätzlich sollen für die Datenerhebung Übergangsfristen eingeführt werden, damit spätestens Ende 2027 bei allen Kantonen definitiv die neue Verordnung eingeführt ist)

U.a. neue Steuerdatenerhebung: Detaillierte Daten, die für die Einkommens- und Vermögensbesteuerung von natürlichen Personen benötigt werden, im Einzelnen: Informationen zu den Einkünften im In- und Ausland, zu den Abzügen (Bund und Kanton), zum Vermögen im In- und Ausland, zu den steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen (Bund und Kanton) und Vermögen, zu den Steuerbeträgen (Bund, Kanton und Gemeinde), Kirchensteuer, andere kantonsspezifische Steuerarten, Steuerbeträge aus Kapitalleistungen. Verordnungsentwurf

Erläuterungen

Medienmitteilung

Änderung der Verordnung über die Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) Frühestens

01.01.2025

Zur Umsetzung der Motion 19.3702 von SR Ettlin «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen» muss die Verordnung über die Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) angepasst werden. Mit den vorgeschlagenen Änderungen können Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende, die in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Einkommen erwirtschaften, Beitragslücken in ihrer Säule 3a in Zukunft durch Einkäufe ausgleichen. Verordnungsentwurf

Erläuterungen

Medienmitteilung

Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis

24.024

Voraussichtlich

01.01.2025

Unmittelbarer Auslöser für dieses Rechtsetzungsvorhaben sind zwischenstaatliche Entwicklungen. Die mit Frankreich und Italien getroffenen Lösungen führen dazu, dass quellenbesteuerte Arbeitnehmende bis zu einem gewissen Grad ihre Erwerbstätigkeit in ihrem Wohnsitzstaat ausführen können (Telearbeit), ohne dass die staatliche Zuständigkeit zur Besteuerung ändert. Die Grundlagen im nationalen Steuerrecht werden entsprechend angepasst. Gesetzesentwurf

Botschaft

Medienmitteilung

Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften

22.454

Frühestens

01.01.2026

Die Bundesverfassung soll so angepasst werden, dass die Kantone die Möglichkeit erhalten, im Fall eines Verzichts auf die Eigenmietwertbesteuerung auf überwiegend selbstbewohnten Zweitliegenschaften bei den Liegenschaftssteuern von den Grundsätzen nach Artikel 127 Absatz 2 der Bundesverfassung abzuweichen und Zweitliegenschaften höher zu besteuern. Vorentwurf

Erläuternder Bericht

Medienmitteilung

Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung

17.400

Frühestens

01.01.2026 *

Die Umsetzung der Pa.Iv. der WAK-S «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» sieht gemäss Entscheid des Ständerates vor, dass der Systemwechsel beschränkt sein soll auf das am Wohnsitz selbstbewohnte Wohneigentum. Die Eigentümer von selbstgenutzten Zweitliegenschaften haben weiterhin den Eigenmietwert zu versteuern. Gesetzesentwurf

Bericht der WAK-S

Medienmitteilung

 

Bundesgesetz über den steuerlichen Abzug der Berufskosten von unselbständig Erwerbstätigen Frühestens

01.01.2026 *

Unselbständig erwerbstätige Personen sollen neu die Berufskosten in Form einer einheitlichen Pauschale von den Steuern abziehen. Die Pauschale umfasst die Verpflegungs- und übrigen Berufskosten. Ein Nachweis der effektiven Kosten ist für die mit der Pauschale abgedeckten Kosten ausgeschlossen. Die Neuregelung soll auch für die kantonalen Steuern gelten, wobei die Festsetzung der Pauschale den Kantonen überlassen wird.

Die neue Pauschale deckt die Fahrkosten sowie die Wohnkosten für auswärtigen Wochenaufenthalt nicht ab. Die bisher geltenden Regelungen für diese Abzüge bleiben bestehen.

Vorentwurf

Erläuternder Bericht

Medienmitteilung

Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung

 

Frühestens

01.01.2026 *

Umsetzung der Mo. WAK-N (21.3001) «Möglichkeit zur Verlustverrechnung auf zehn Jahre erstrecken». Für Verluste, die ab dem Jahr 2020 eingetreten sind, soll die Verlustverrechnung von 7 auf 10 Jahre verlängert werden. Vorentwurf

Erläuternder Bericht

Medienmitteilung

Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen

(24.046)

Frühestens

01.01.2026

Mit der Vorlage werden ein zentrales Register sowie neue Pflichten zur risikobasierten Aktualisierung von Informationen über effektiv berechtigte Personen an juristischen Personen eingeführt. Onlinezugang zu diesem Register haben insbesondere die zuständigen Behörden im Bereich der Amtshilfe in Steuersachen im Rahmen der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben. Gesetzesentwurf

Botschaft

Medienmitteilung

Bundesgesetz über die Individualbesteuerung

24.026

 

Frühestens

01.01.2026 *

Die Individualbesteuerung soll auf allen drei Staatsebenen (Bund, Kantone, Gemeinden) eingeführt werden. Alle Personen, auch verheiratete, versteuern ihre Einkommen und Vermögen separat und abhängig von ihren zivilrechtlichen Verhältnissen. Gesetzesentwurf

Botschaft

Medienmitteilung

 

Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV) Voraussichtlich

01.01.2026

Im Oktober 2022 hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) die erste Aktualisierung des Standards für den internationalen automatischen Informationsaustausch (AIA) über Finanzkonten und den neuen Melderahmen für den AIA über Kryptowerte publiziert. Zur Umsetzung der AIA-Standards im Schweizer Recht sind die völkerrechtlichen Grundlagen, das Addendum zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und die AIA-Vereinbarung Kryptowerte, zu ratifizieren und das AIAG und die AIAV zu ändern. AIAG

AIAV

Addendum AIA-Vereinbarung Finanzkonten

AIA-Vereinbarung Kryptowerte (MRK)

Bundesbeschluss

Erläuternder Bericht

Medienmitteilung

Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten (AIALG) Voraussichtlich

01.01.2026

Die Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien und Frankreich sehen spezielle Regeln für die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern oder die Besteuerung von Telearbeit vor. Die Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs dieser beiden Abkommen erfordert gesetzliche Grundlagen im innerstaatlichen Recht, um die Übermittlung der Auskünfte zwischen den betroffenen Schweizer Steuerbehörden zu gewährleisten. Vorentwurf

Erläuternder Bericht

Medienmitteilung

Änderung des Mehrwertsteuergesetzes und Änderung der Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer Frühestens

01.01.2027

Durch einen Abgleich des Mehrwertsteuerregisters mit dem Handelsregister können die kantonalen Handelsregisterbehörden bereits heute feststellen, welche Einzelunternehmen nicht im Handelsregister eingetragen sind. Künftig sehen die Handelsregisterbehörden, welche Einzelunternehmen freiwillig im Mehrwertsteuerregister eingetragen sind, weil sie weniger als 100 000 Franken Umsatz erzielen. Solche Einzelunternehmen sind für das Handelsregister nicht relevant. Dadurch kann bei diesen Unternehmen auf Abklärungen verzichtet werden, was den administrativen Aufwand bei den Unternehmen und den Behörden reduziert. Dafür müssen die Geheimhaltungsbestimmung des Mehrwertsteuergesetzes und die Handelsregisterverordnung angepasst werden. Vorentwurf 1

Vorentwurf 2

Erläuternder Bericht

M

* Da den Kantonen in der Regel eine Frist von rund zwei Jahren für die Umsetzung ins kantonale Recht eingeräumt wird, könnte das Inkrafttreten später erfolgen.

Gesetzgebungs- und Verordnungsänderungen 2025-2028 | ESTV (admin.ch)

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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