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Nachbarrechtliche Klage: Behauptungs- und Substanziierungslast bei Stechmücken als übermässige Immissionen

ZGB 684; ZGB 4

Datum:
06.08.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Sachenrecht / Immobiliarsachenrecht, Nachbarrecht / Nachbarschaftsrecht / Nachbarstreit, Zivilprozess
Thema:
Nachbarrechtliche Klage
Stichworte:
Behauptungslast, Nachbarrechtliche Klage, Stechmücken, Substanziierungslast, übermässige Immissionen
Erlass:
ZGB 684; ZGB 4
Entscheid:
BGer 5A_86/2023 vom 22.08.2023
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Verursacht ein Grundeigentümer auf seinem Grundstück eine Situation, die das Auftreten von Stechmücken begünstigt, kann dies eine übermässige Einwirkung darstellen (vgl. ZGB 684).

Gemäss ZGB 4 ist die Frage der Übermässigkeit der Immission nach gerichtlichem Ermessen zu entscheiden. Die Anforderungen an die Behauptungs- und Substanziierungslast dürfen vom zuständigen Gericht nicht überspannt werden.

Es genügt, wenn der Kläger darlegt,

  • wann,
  • in welchen Zeiträumen oder
  • unter welchen Bedingungen die fragliche Mückenplage bzw. Immission auftritt.

Gemäss Bundesgericht sind die Beschwerdeführer ihrer Behauptungs- und Substanziierungslast – entgegen der vorinstanzlichen und willkürlichen Annahmen – genügend nachgekommen.

Auch die antizipierte Beweiswürdigung der Vorinstanz war willkürlich; indem das Gericht basierend hierauf auf die Einholung eines grundsätzlich objektiv tauglichen Beweismittels, nämlich des gerichtlichen Gutachtens, verzichtet hatte, verletzte es das Recht der Beschwerdeführer auf Beweis.

Entscheidergebnis:

  • Die Beschwerde war daher teilweise gutgeheissen und die Angelegenheit zu neuer Entscheidung im Sinne der Erwägungen an das Kantonsgericht zurückgewiesen. Im Übrigen wurde die Beschwerde abgewiesen.
  • Gerichtskosten von Fr. 5’500.— zL der Beschwerdegegner.
  • Parteientschädigung zG der Beschwerdeführer von Fr. 7’000.–, zL der Beschwerdegegner.
  • Mitteilungen.

BGer 5A_86/2023 vom 22.08.2023

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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