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Eherecht / Ehescheidung

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Nachehelicher Unterhalt: Berechnungsmethode + Ausschöpfung der Eigenversorgungskapazität

ZGB 176; ZPO 276

Datum:
14.08.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Eherecht / Eheschliessung / Ehe, Ehescheidung / Ehetrennung
Thema:
Nachehelicher Unterhalt
Stichworte:
Ausschöpfung, Berechnungsmethode, Eigenversorgung, Eigenversorgungskapazität, Getrenntleben, Nachehelicher Unterhalt
Erlass:
ZGB 176; ZPO 276
Entscheid:
BGer 5A_933/2022 vom 25.10.2023
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei ausserordentlich guten finanziellen Verhältnissen besteht ebenfalls kein Anspruch auf Anwendung der «einstufig-konkreten Berechnungsmethode»:

  • Jahrelange selbständige Erwerbstätigkeit des unterhaltsberechtigten Ehegatten
    • Ging der unterhaltsberechtigte Ehegatte während mehrerer Jahre einer selbständigen Erwerbstätigkeit nach,
      • erscheint es für die Beurteilung der Eigenversorgungskapazität im Rahmen vorsorglicher Massnahmen – trotz verhältnismässig tiefem Einkommen – nicht als willkürlich,
        • von der Fortsetzung der selbständigen Erwerbstätigkeit auszugehen und
        • nicht die Aufnahme einer unselbständigen Erwerbstätigkeit zu verlangen.
  • Erwerbstätigkeits-Aufnahme oder Ausweitung
    • Wird die Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit verlangt,
      • muss dem verpflichteten Ehegatten genügend Zeit gewährt werden,
        • um die rechtlichen Vorgaben umzusetzen zu können.
    • Bei guten finanziellen Verhältnissen
      • dürfen die Übergangsfristen grosszügiger angesetzt werden.
  • Kein Verlangen nach Umstellung der Lebensverhältnisse: Keine Übergangsfrist
    • Wird indessen
      • keine Umstellung der Lebensverhältnisse verlangt und
      • an die bisherige Erwerbstätigkeit sowie
      • an dasselbe Einkommen angeknüpft,
      • besteht kein Anlass für die Einräumung einer Übergangsfrist.

BGer 5A_933/2022 vom 25.10.2023

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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