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Eherecht / Ehescheidung

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Nachehelicher Unterhalt: Keine Kinderbetreuungspflichten und keine gesundheitlichen Probleme

ZGB 125

Datum:
19.08.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Ehescheidung / Ehetrennung, Eherecht / Eheschliessung / Ehe
Thema:
Nachehelicher Unterhalt
Stichworte:
Berechnungsmethode, Eigenversorgung, Eigenversorgungskapazität, Kinderbetreuung, Nachehelicher Unterhalt, Vollzeiterwerbstätigkeit
Erlass:
ZGB 125
Entscheid:
BGer 5A_464/2022 vom 31.01.2023
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Zumutbarkeit einer Vollzeiterwerbstätigkeit
    • Hat der unterhaltsberechtigte Ehegatte keine Kinderbetreuungspflichten wahrzunehmen und keine gesundheitlichen Probleme zu verkraften,
      • ist die Aufnahme einer «Vollzeiterwerbstätigkeit» grundsätzlich zumutbar.
  • In casu
    • Ehedauer + Alter
      • Anrechnung eines hypothetischen Einkommens auf Basis eines 90%-Pensums bei folgenden Verhältnissen:
        • Ehefrau war während mehr 20-jähriger Ehe nicht erwerbstätig
        • Ehefrau war bei der
          • Trennung 46 Jahre alt;
          • Scheidung 53 Jahre alt.
    • Angebliche Unvermittelbarkeit
      • Das Argument, wonach die Ehefrau während der Trennungsdauer vergeblich versucht habe, eine Arbeitsstelle im erwähnten Umfang zu finden, war nicht entscheidend.

BGer 5A_464/2022 vom 31.01.2023

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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