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Unterbaurecht im Miteigentum: Aufhebung, Teilungsanspruch + freiwillige öffentliche Versteigerung

ZGB 650 Abs. 1, ZGB 651 Abs. 2; OR 229 ff.; Vo OGZ vom 19.12.1979; EGzZGB/ZH § 223

Datum:
27.08.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Sachenrecht / Immobiliarsachenrecht
Thema:
Unterbaurecht im Miteigentum
Stichworte:
Immobilien, Miteigentum, Teilungsanspruch, Unterbaurecht
Erlass:
ZGB 650 Abs. 1, ZGB 651 Abs. 2; OR 229 ff.; Vo OGZ vom 19.12.1979; EGzZGB/ZH § 223
Entscheid:
ZR 123 (2024) Nr. 29, S. 123 ff.
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ein selbständiges und dauerndes Unterbau­recht, welches je zur Hälfte im Miteigentum zweier Parteien steht, ist dem Grundsatze nach im Sinne von ZGB 650 Abs. 1 teilbar.

Schranken:

  • Nicht mögliche Zuweisung unterschiedlicher Räume in verschiedenen Geschossen
    • Unmöglich ist dagegen die Zuteilung einzelner Räumlichkeiten eines gestützt auf das Baurecht erstellten Gewerbe­hauses unter Zuweisung unterschiedlicher Räu­me je nach Geschoss.
  • Vorzug einer freiwilligen öffentlichen Versteigerung gegenüber einer (Miteigentümer-)internen Versteigerung
    • Bei stark zerstrittenen Miteigentümern ist
      • eine freiwillige öffentliche Versteigerung (an welcher sich die beiden Miteigentümer beteiligen können) einer Versteigerung unter den Mitei­gentümern vorzuziehen,
        • insbesondere wenn beide Parteien über keine erheblichen finan­ziellen Mittel verfügen.
  • Freiwillige öffentliche Versteigerung nach kantonaler Verordnung

Handelsgericht des Kantons Zürich
Kollegialgericht
Urteil vom 27.05.2024 (noch nicht rechtskräftig)
HG220143

ZR 123 (2024) Nr. 29, S. 123 ff.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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