20.456 Parlamentarische Initiative Unnötige und schädliche Beschränkungen des Zweitwohnungsgesetzes in Sachen Abbruch und Wiederaufbau von altrechtlichen Wohnungen aufheben
Ab dem 01.10.2024 gelten neue Regeln für Wohnungen und Gebäude, welche vor der Abstimmung über die Zweitwohnungsinitiative im Jahr 2012 gebaut wurden:
- Die Anpassung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) geht auf die Parlamentarische Initiative 20.456 von Nationalrat Martin Candinas (Mitte, GR) zurück, der das Parlament im März 2024 zugestimmt hat.
Einleitung
Seit dem 01.01.2016 ist das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) in Kraft.
Zweitwohnungs-Gemeinden
In Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von mehr als 20 % dürfen seither keine zusätzlichen Ferienwohnungen mehr gebaut werden.
Altrechtliche Wohnungen
Für sog. altrechtliche Wohnungen bestehen besondere Regeln:
- Definition
- Altrechtliche Wohnungen sind Objekte, welche
- vor der Volksabstimmung über die Zweitwohnungsinitiative am 11.03.2012 rechtmässig bestanden oder
- rechtskräftig bewilligt waren.
- Altrechtliche Wohnungen sind Objekte, welche
- Wohnungsnutzung, Verkauf oder Vermietung
- Sie sind in der Art der Wohnnutzung frei,
- das heisst, sie dürfen auch als Zweitwohnung
- verkauft oder
- vermietet werden,
- ausser der betreffende Kanton sehe strengere Regeln vor.
- das heisst, sie dürfen auch als Zweitwohnung
- Sie sind in der Art der Wohnnutzung frei,
- Umbau (nach altem Recht)
- Solche Wohnungen durften bei einem Umbau schon bisher
- um höchstens dreissig Prozent vergrössert werden,
- allerdings nur, sofern keine zusätzlichen Wohnungen geschaffen werden.
- um höchstens dreissig Prozent vergrössert werden,
- Solche Wohnungen durften bei einem Umbau schon bisher
ZWG-Anpassungen
Durch die Anpassungen des ZWG dürfen
- beim Umbau altrechtlicher Wohnungen neu
- auch zusätzliche Wohnungen und
- Gebäude geschaffen werden;
- der Abbruch und Wiederaufbau solcher Wohnungen ermöglicht werden;
- die Wohnflächen um maximal dreissig Prozent erweitert werden;
- zusätzliche Wohnungen geschaffen werden;
- altrechtliche Wohnungen mit einer geringfügigen Standortverschiebung wiederaufgebaut werden.
Ablauf der Referendumsfrist
Die Referendumsfrist ist am 04.07.2024 abgelaufen. Das Referendum wurde nicht ergriffen.
Inkrafttreten
Der BR hat beschlossen, das angepasste ZWG auf den 01.10.2024 in Kraft zu setzen.
Links
Anpassung ZWG
Quelle: fedlex.admin.ch
ARE: Zweitwohnungen
- Zweitwohnungen | are.admin.ch
BBl 2023 2025
Quelle: fedlex.admin.ch
Weiterführende Informationen
- Parlamentarische Initiative 20.456 von Nationalrat Martin Candinas (Mitte, GR)
- Stellungnahme des Bundesrates vom 16.08.2023
- BBl 2023 2025 – Parlamentarische Initiative. | fedlex.admin.ch
- Zweitwohnungsgesetz (ZWG)
Quelle
LawMedia Redaktionsteam