Die „Vorlage der Redaktionskommission für die Schlussabstimmung“ hinsichtlich des „Bundesgesetzes über Zweitwohnungen (Zweitwohnungsgesetz (ZWG))“ vom 20.03.2015 finden Sie unter:
- Bundesgesetz über Zweitwohnungen | parlament.ch
ACHTUNG:
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Der begrenzte und meist empfindliche Landschafts- und Siedlungsraum in den Tourismusgebieten verlangt nach Ansicht des Schweizer Volks eine Beschränkung des Zweitwohnungs-Anteils auf 20% pro Gemeinde. Die vom Umweltaktivisten Franz Weber lancierte Volksinitiative „Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen“ ist vom Schweizer Volk am 11.03.2012 angenommen worden. Es sollen zugunsten des Erstwohnungs-Anteils sog. „kalte Betten“ vermieden werden.
Überblick zum Thema Zweitwohnungen und Zweitwohnungsinitiative |
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ZWG Zweitwohnungsverordnung ZWV; 702.1 Bundesgesetz über Zweitwohnungen |
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Volksinitiative «Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen»Link zu Franz Weber’s Website: |
News zur rechtlichen Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative |
Rechtliche Informationen: Wohnsitz / Zweitwohnsitz» wohnsitz.ch/zweit-wohnsitz |
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Rechtliche Informationen: Erwerb von Immobilien in der Schweiz durch Ausländer» immobilienerwerb-durch-auslaender.ch |
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Konferenzielle Anhörung Konferenzielle Anhörung vom 18. Juni 2012 zur Verordnung über den Bau von Zweitwohnungen |
Rechtliche Informationen Immobilienerwerb in der Schweiz » schweizerische-immobilien.ch |
Checkliste |
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Übersichtskarte: Zweitwohnungsanteil nach Gemeinden
Bildquelle: Zweitwohnungen. Planungshilfe für die kantonale Richtplanung. Hrsg. vom Bundesamt für Raumentwicklung ARE, Bern 2010. |
Aufgrund der immer unterschiedlicher werdenden Lebensformen der Personen, der vielerorts bereits überschrittenen Zweitwohnungsquote, der existenziellen Bedeutung der Zweitwohnungen für die Tourismus- und Baubranche in den betroffenen Regionen, der zu erwartenden unterschiedlichen Preisentwicklungen für Erst- und Zweitwohnungen sowie der gesetzestechnisch schwierig fassbaren Materie werden sich Verwaltungsbehörden und Gerichte noch mit Präzedenzfällen und Umgehungen befassen müssen. Es besteht die Gefahr einer Billigkeits- und Kautelar-Jurisprudenz, je mit Rechtsunsicherheits-Folge.
Geschlossene Fensterläden – ein Zweitwohnungs-Merkmal
Optisch manifest wurde die „kalte Betten“-Problematik durch jene Zweitwohnungsbesitzer, die während ihrer Abwesenheit alle Rollladen runterlassen bzw. alle Fensterläden schliessen, offenbar eine Unsitte der „Flachlandbewohner“, die vermutlich ihre Inneneinrichtung vor der Sonneneinwirkung schützen wollen oder wie auch immer …