19.4632 Motion Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern
Der Bundesrat (BR) will den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung nun noch ausdrücklich im Gesetz verankern:
- An seiner Sitzung vom 13.09.2024 hat er
- die Vernehmlassungsergebnisse zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) zur Kenntnis genommen und
- zuhanden des Parlaments die entsprechende Botschaft verabschiedet.
- Die vorgeschlagene Norm soll die Eltern explizit verpflichten, die Kinder ohne Anwendung von Gewalt zu erziehen.
Ausserdem soll der Zugang zu Beratungsangeboten für Eltern und Kinder besser ermöglicht werden.
Einleitung
Gewalt gegenüber Kindern im Rahmen der elterlichen Erziehung ist bereits nach geltendem Recht nicht erlaubt:
- Kinder sind vor Gewalt in der Familie geschützt durch
- das Strafrecht;
- den zivilrechtlichen Kindesschutz.
- BR und Parlament wollen nun den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung zusätzlich explizit im Gesetz verankern (Motion 19.4632 Bulliard-Marbach).
Vernehmlassung
Vernehmlassungsergebnisse
Am 13.09.2024 konnte nun der BR
- die mehrheitlich positiven Rückmeldungen aus der Vernehmlassung zur Kenntnis nehmen und
- zuhanden des Parlaments die Botschaft verabschieden.
Neue Leitbildnorm
Die neue Bestimmung im ZGB soll Leitbildcharakter haben:
- Sie ist ein klares Signal an die Gesellschaft:
- Gewalt in der Erziehung soll nicht toleriert werden,
- zB keine körperlichen Bestrafungen;
- zB keine anderen Formen erniedrigender Behandlung von Kindern.
- Gewalt in der Erziehung soll nicht toleriert werden,
- Die Eltern sollen bei der Erziehung ihrer Kinder auch in Zukunft autonom bleiben, so der BR.
- Dementsprechend schlägt der BR keine bestimmte Erziehungsmethode vor.
Verbesserung des Zugangs zu Beratungs- und Hilfsangeboten
Weiter schlägt der BR vor, die Prävention zu stärken:
- Ausbau bestehender (teilweise regional unterschiedlicher und niederschwelliger) Beratungs- und Hilfsangebote für Eltern und Kinder;
- Zurverfügungstellung ausreichender Beratungsstellen und weiterer Unterstützungsangebote durch die Kantone.
Inkrafttreten
Das Inkrafttreten der vorgeschlagenen Gesetzesänderung soll
- durch Aufklärungs- und Sensibilisierungs-Massnahmen schweizweit zur Prävention begleitet werden und
- mit Bundesbeteiligung erfolgen.
Dokumente
Vernehmlassungsergebnisse
Botschaft
Entwurf
Weiterführende Informationen
- Vernehmlassung (bis 29.03.2024)
- Gewaltfreie Erziehung
- Motion 19.4632 Bulliard-Marbach
- Motion 19.4632 | parlament.ch
- Kindsrecht und elterliche Sorge
Quelle
LawMedia Redaktionsteam