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Kindsrecht

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Kinder besser vor Gewalt in der Erziehung schützen

Datum:
16.09.2024
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Kindsrecht
Thema:
Gewaltfreie Erziehung, Stärkung der Kinderrechte
Stichworte:
Erziehung, Gewalt, Gewaltfreie Erziehung, Prävention, Schutz, Vernehmlassung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

19.4632 Motion Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern

Der Bundesrat (BR) will den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung nun noch ausdrücklich im Gesetz verankern:

  • An seiner Sitzung vom 13.09.2024 hat er
    • die Vernehmlassungsergebnisse zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) zur Kenntnis genommen und
    • zuhanden des Parlaments die entsprechende Botschaft verabschiedet.
  • Die vorgeschlagene Norm soll die Eltern explizit verpflichten, die Kinder ohne Anwendung von Gewalt zu erziehen.

Ausserdem soll der Zugang zu Beratungsangeboten für Eltern und Kinder besser ermöglicht werden.

Einleitung

Gewalt gegenüber Kindern im Rahmen der elterlichen Erziehung ist bereits nach geltendem Recht nicht erlaubt:

  • Kinder sind vor Gewalt in der Familie geschützt durch
    • das Strafrecht;
    • den zivilrechtlichen Kindesschutz.
  • BR und Parlament wollen nun den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung zusätzlich explizit im Gesetz verankern (Motion 19.4632 Bulliard-Marbach).

Vernehmlassung

Im Sommer 2023 hatte der BR die Vernehmlassung für eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) eröffnet.

Vernehmlassungsergebnisse

Am 13.09.2024 konnte nun der BR

  • die mehrheitlich positiven Rückmeldungen aus der Vernehmlassung zur Kenntnis nehmen und
  • zuhanden des Parlaments die Botschaft verabschieden.

Neue Leitbildnorm

Die neue Bestimmung im ZGB soll Leitbildcharakter haben:

  • Sie ist ein klares Signal an die Gesellschaft:
    • Gewalt in der Erziehung soll nicht toleriert werden,
      • zB keine körperlichen Bestrafungen;
      • zB keine anderen Formen erniedrigender Behandlung von Kindern.
  • Die Eltern sollen bei der Erziehung ihrer Kinder auch in Zukunft autonom bleiben, so der BR.
  • Dementsprechend schlägt der BR keine bestimmte Erziehungsmethode vor.

Verbesserung des Zugangs zu Beratungs- und Hilfsangeboten

Weiter schlägt der BR vor, die Prävention zu stärken:

  • Ausbau bestehender (teilweise regional unterschiedlicher und niederschwelliger) Beratungs- und Hilfsangebote für Eltern und Kinder;
  • Zurverfügungstellung ausreichender Beratungsstellen und weiterer Unterstützungsangebote durch die Kantone.

Inkrafttreten

Das Inkrafttreten der vorgeschlagenen Gesetzesänderung soll

  • durch Aufklärungs- und Sensibilisierungs-Massnahmen schweizweit zur Prävention begleitet werden und
  • mit Bundesbeteiligung erfolgen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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