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Öffentliches Personalrecht

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Revision des Bundespersonalgesetzes: Bundesrat verabschiedet Entwurf + Botschaft

Berufliche Vorsorge, Datenschutz, Digitalisierung, Profiling + Whistleblowing

Datum:
02.09.2024
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Öffentliches Personalrecht
Thema:
Revision Bundespersonalgesetz
Stichworte:
berufliche Vorsorge, Datenschutz, Digitalisierung, Profiling, Whistleblowing
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Anlässlich seiner Sitzung vom 28.08.2024 hat der Bundesrat (BR) die Botschaft zur Änderung des Bundespersonalgesetzes (BPG) verabschiedet:

  • Offiziell sind an Anpassungen vermeldet:
    • Berufliche Vorsorge;
    • Stärkung des Datenschutzes;
    • Vorantreiben der Digitalisierung im Personalwesen.

Mit der Revision würden zudem punktuelle Änderungen vorgenommen für:

  • Die Effizienzsteigerung in der Umsetzung des Bundespersonalrechts. 

Einleitung

Der Bundesrat (BR) hat die Botschaft zur Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG) ans Parlament verabschiedet.

Anpassung ans neue Datenschutzgesetz (DSG)

Die Anpassungen im Bereich «Datenschutz» sollen die Personalgesetzgebung in Übereinstimmung mit aktuellen Anforderungen des neuen Datenschutzgesetzes (DSG) bringen.

Profiling

Eine zentrale Neuerung betrifft die Einführung einer gesetzlichen Grundlage für das

  • sog. Profiling resp.
  • Profiling mit hohem Risiko.

Damit soll die Bundesverwaltung als Arbeitgeberin moderne Rekrutierungsmethoden nutzen können, wie:

  • die gezielte Suche nach Talenten über soziale Medien.

Whistleblowing

Die Regeln zum «Whistleblowing» werden ebenfalls angepasst:

  • Klarstellungen;
  • Terminologische Änderungen;¨
  • Ausschluss des Öffentlichkeitsprinzips für Dokumente, welche dem Schutz des Vertrauens in das Institut des «Whistleblowing» dienen (vgl. 22a rev-BPG).

Berufliche Vorsorge

Ein zentraler Punkt der Revision betrifft auch die berufliche Vorsorge im Zusammenhang mit Publica, der Pensionskasse des Bundes:

  • Bisher:
    • Die bisherige Regelung, welche dem BR umfassende Genehmigungsrechte für Änderungen der «Vorsorgereglemente» der dezentralen Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung einräumt, soll vereinfacht werden.
  • Neu:
    • Künftig konzentrieren sich
      • der BR
        • auf die finanziellen Bestimmungen;
      • die Kassenkommission Publica
        • als oberstes Organ, auf die Leistungsbestimmungen.
      • Diese «Entflechtung» der Aufgaben führt
        • Zu mehr Klarheit;
        • zu einer Vereinfachung der Prozesse,
          • insbesondere im Hinblick auf einen Normenkonflikt zwischen
            • dem BPG und
            • dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG).

Digitalisierung des Personalwesens

Ein weiterer Schwerpunkt der Revision liegt auf der

  • Förderung der Digitalisierung im Personalwesen.

Es sollen in Zukunft u.a. rechtskräftig abgeschlossen werden können:

  • Arbeitsverträge mit fortgeschrittenen elektronischen Signaturen.

Zielsetzung

Mit den Gesetzesänderungen werden folgende Ziele verfolgt:

  • Anpassung des Bundespersonalrechts an die modernen Anforderungen;
  • Erhöhung der Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Die geplanten Änderungen sollen den Bedürfnissen der heutigen und künftigen Arbeitswelt Rechnung tragen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: bit.admin.ch

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