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Finanzmarktrecht / Bankenrecht

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Schweiz-Vereinigtes Königreich: Botschaft zum Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Finanzdienstleistungen

Sog. «Berne Financial Services Agreement»

Datum:
05.09.2024
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Bankenrecht, Finanzmarktrecht
Thema:
Berne Financial Services Agreement - Schweiz - Vereinigtes Königreich
Stichworte:
Abkommen, Berne Financial Services Agreement, Finanzdienstleistungen, gegenseitige Anerkennung, UK, Vereinigtes Königreich
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat (BR) hat am 04.09.2024 die Botschaft zur Genehmigung eines Abkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (UK) über die gegenseitige Anerkennung von Finanzdienstleistungen verabschiedet:

Das Abkommen

  • betrifft die Bereiche
    • Banken
    • Wertpapierdienstleistungen
    • Versicherungen
    • Vermögensverwaltung
    • Finanzmarktinfrastrukturen
    • je für professionelle Kunden
  • stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und
  • fördert die enge Zusammenarbeit zwischen
    • den beiden bedeutenden internationalen Finanzplätzen.

Es geht um das Abkommen, welches Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der damalige britische Schatzkanzler Jeremy Hunt am 21.12.2023 unterzeichneten.

Detail-Informationen

«Mit dem Abkommen haben zwei Länder erstmals auf staatsvertraglicher Basis die Gleichwertigkeit ihrer jeweiligen Rechts- und Aufsichtsrahmen in ausgewählten Gebieten im Finanzbereich gegenseitig anerkannt. Damit wird der jeweilige Zugang zum Markt ermöglicht oder vereinfacht. Dies wird ergänzt durch eine verstärkte Regulierungs- und Aufsichtskooperation, wodurch die Stabilität, Integrität wie auch der Kundenschutz gewährleistet werden.

Diese gegenseitige Anerkennung wird in den Bereichen Banken, Wertpapierdienstleistungen, Versicherungen, Vermögensverwaltung und Finanzmarktinfrastrukturen für professionelle Kunden im Abkommen festgehalten. Bei den Finanzdienstleistungen, insbesondere der Vermögensverwaltung, wird neu die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit für Schweizer Anbieter ermöglicht. So können künftig britische Privatkunden mit einem Vermögen über 2 Millionen britische Pfund grenzüberschreitend direkt bedient werden.

Im Versicherungsbereich erfasst das Abkommen einzelne Bereiche des Nicht-Lebensversicherungsgeschäfts für grosse Unternehmenskunden, in welchen britische Versicherungsunternehmen künftig grenzüberschreitend tätig sein können. Davon ausgeschlossen sind insbesondere Unfall-, Kranken- und die meisten Haftpflichtversicherungen sowie Monopolversicherungen aller Art an professionelle Versicherungsnehmer. Schweizer Firmen können für grosse Firmenkunden bereits unter dem geltenden britischen Recht grenzüberschreitende Versicherungsdienstleistungen erbringen, was durch das Abkommen ausdrücklich bekräftigt wird.

Das Abkommen, das Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der damalige britische Schatzkanzler Jeremy Hunt am 21. Dezember 2023 unterzeichnet haben, bedarf der Genehmigung durch die Parlamente beider Länder, bevor es in Kraft treten kann.»

Quelle: Medienmitteilung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung vom 04.09.2024

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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