LAWNEWS

Bankenrecht / Bankenrecht / Finanzmarktregulierung

QR Code

Bankenumstrukturierung und Folgen für die Bankkunden

Datum:
28.07.2015
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Bankenrecht
Stichworte:
Bankenumstrukturierung, too big to fail
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Teil 4 – Strukturierte Produkte

Einleitung

Im letzten Artikel haben wir zu den jeweiligen „Products und Services“ bei der Bankenumstrukturierung berichtet und auf Beachtenswertes hingewiesen.

Heute steht die Beurteilung an, welche Folgen zeitigt jedoch eine Bankenumstrukturierung auf Bankkunden, die ein Strukturiertes Produkt im Portfolio haben?

Definition des strukturierten Produkts

Das Strukturierte Finanzprodukt gilt als Finanzinstrument, welches aus einem oder mehreren Basiswerten und einer derivativen Komponente besteht; als Basiswert können zugrundliegen: ein Index, Aktien, Rohwaren o.ä.; die derivative Komponente oder das Derivat beinhaltet einen gegenseitigen Vertrag, der seinen wirtschaftlichen Wert vom beizulegenden Zeitwert einer marktbezogenen Referenzgröße ableitet. Dabei gibt es börslich oder ausserbörslich handelbare bzw. nicht handelbare strukturierte Produkte.

Depotführung

Wie in Teil 3 erläutert, führt die übertragende Bank und die übernehmende Bank je Depots für ihre Kunden. Nach Abschluss des Depotwerte-Übergangs wird das Depot der übertragenden Bank geschlossen und die übernehmende Bank sollte im Kundendepot das strukturierte Produkt als Bestandeswert ausweisen.

Handelbarkeit als Kriterium

Für börsenkotierte oder ausserbörslich emittierte strukturierte Produkte ist der Transfer grundsätzlich problemlos. Hat indessen die übertragende Bank ein unübertragbares, an ihren Rechtsträger gebundenes Produkt dem Anleger „verkauft“, stellt sich die Frage, wie der Transfer vonstatten gehen kann und soll. Die bisherige Bank ist mit ihren Vertragspartnern über die vorgesehene Dauer in das gegenseitige Vertragsverhältnis eingebunden. Überall da, wo der Kunde bisher das strukturierte Produkt weder verkaufen noch liquidieren konnte, dürfte auch der Transfer problematisch sein. Die übertragende Bank bleibt ihren Vertragspartnern des strukturierten Produkts verhaftet; eine Depotübertragung kann u.U. nur durch interne Vereinbarung zwischen der übertragenden und der übernehmenden Bank gelöst werden.

Abklärungsobliegenheit

Es ist die Obliegenheit des Bankkunden, seine Rechte und Pflichten aus dem Strukturierten Produkt und der Rechtsnachfolge zu kennen. Hat er beim Anlageentscheid nicht verstanden, was er erwirbt, sollte er mindestens beim anstehenden Parteiwechsel Gewissheit haben, wer nun sein wirklicher Vertragspartner ist. Daher: Bankkundenberater fragen, wie es sich beim fraglichen strukturierten Produkt verhält.

Zwischenfazit

Bei strukturierten Produkten stehen die Themen Transparenz und Kommunikation an. Soweit die Kommunikation unterbleibt oder nicht verständlich ist, heisst dies für den Bankkunden nachfragen, bis die neuen Verhältnisse verstanden sind.

Folgende Artikel werden in nächster Zeit zum Thema Bank auf law-news.ch publiziert:

  1. Allgemeines – Der Restrukturierung folgt die Umstrukturierung
  2. Parteiwechsel / zwei Bankenpartner bei internationaler Ausrichtung?
  3. Products and Services
  4. Strukturierte Produkte
  5. Retrozessionen
  6. Hängige Prozesse
  7. Bankpost und Genehmigung / Bankgeheimnis
  8. Aktenlage / Datenschutz / Information
  9. Schlussbemerkungen

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.