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Reiserecht / Vertragsrecht

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«Skiplagging»: Ein von den Airlines verpönter Spartrick

Vorteile, Nachteile und Risiken

Datum:
19.09.2024
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Reiserecht, Vertrag / Vertragsrecht
Thema:
«Skiplagging»
Stichworte:
Airlines, Fluggastrechte, Fluggesellschaften, Flugmeilen, Flugtickets, Flugverkehr, Spartricks
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Um Flugkosten zu sparen, wenden manche Fluggäste die sog. «Skiplagging-Methode» an.

Definition

Skiplagging (auch «Hidden-City-Ticketing» oder «Throwaway-Ticketing» genannt) bedeutet, dass ein Flugreisender (sog. «Skiplagger») das oft kontraintuitive Buchungssystem einer Fluggesellschaft umgeht und anstatt eines teureren Direktflugs einen günstigeren Flug mit einer oder mehreren Zwischenlandungen bucht, mit dem – geheimen – Ziel, den Flug in der Umsteigestadt zu verlassen.

History

«Skiplagging» ist nichts Neues. Reisebüros nutzen «Skiplagging» schon seit vielen Jahren als Mittel, um für ihre Kunden Geld zu sparen“.

Die Website www.Skiplagged.com hat im letzten Jahrzehnt das Bewusstsein für diese Buchungspraxis aber geschärft.

Funktionalität

«Skiplagging» funktioniert aber nur:

  • Wenn beim Zwischenziel (Endziel des „Skiplaggers“) aus dem Flugzeug ausgestiegen werden kann oder umgestiegen werden muss;
  • wenn der Flugpassagier einzig mit Handgepäck fliegt, ansonsten das Aufgabegepäck zum Endflughafen weiterfliegt.

Vorteile für «Skiplagger»

Der «Skiplagger» kann bei einem Umsteigeflug günstigere Konditionen als bei einem Direktflug erzielen.

Hiefür muss er die Flugpreise der Airlines ohne Direktflug «abklappern» oder entsprechende Portale besuchen, wie

Nachteile für «Skiplagger»

Auch wenn «Skiplagging» eine Kostenersparnis ermöglicht, ist der viele Aufwand und Stress in die «Waagschale» zu werfen.

Gelegentliches «Skiplagging» kann möglicherweise unerkannt bleiben.

Es besteht aber ein echtes Risiko, dass die betroffene Fluggesellschaft das «Skiplagging» erkennt und sanktioniert.

Airlines mögen «Skiplagging» nicht

Fluggesellschaften mögen diese Taktik nicht, aus folgenden Gründen:

  • „Skiplagging» verursacht Kosten und kostet damit Geld.
  • Flüge mit Zwischenstopp oder Umsteigen werden billiger voranschlagt als Nonstop-Flüge, weil die Airlines eine niedrigere Preisobergrenze festlegen.
  • Der beim Weiterflug leer bleibende Sitz des «Skiplaggers» hätte weiterverkauft werden können.
  • Obwohl das Flugzeug ohne den «Skiplagger» etwas leichter wird, gehen die Airlines davon aus, dass Treibstoffeinsparungen den Preis des verlorenen Ticketverkaufs nicht ausgleichen.
  • Nicht mehr zum Weiterflug erscheinende Flugpassagiere verursachen nicht nur einen Geldverlust, sondern auch zusätzlichen Stress für das Flughafen- und Airline-Personal und womöglich verzögerte Türschliessungen beim Flugzeug bzw. Verspätungen für den Weiterflug und dessen Fluggäste.

Die sog. «Hub-and-Spoke-Airlines», welche von ihren Drehkreuzen bzw. Hubs» aus, Flüge an allerlei Destinationen anbieten, sind vom «Skiplagging» am stärksten betroffen.

Risiko: Airlines-Sanktionen

Fluggäste, die «Skiplagging» anwenden, müssen mit «Strafen» seitens der Airlines rechnen.

Dennoch sind einige Flugpassagiere bereit, die Risiken einzugehen. Sie sollten aber das Vertrags- und Regelwerk der betreffenden Fluggesellschaft genau studieren.

Die Beförderungsverträge, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Agenturverträge für Reisebüros und die sonstigen Reiseveranstalter können «Skiplagging» verbieten.

Wenn ein Kunde bewusst oder unbewusst ein Flugticket kauft und nicht alle Abschnitte seiner Reiseroute fliegt, kann dies zu Betriebsproblemen mit aufgegebenem Gepäck führen und andere Kunden daran hindern, einen Sitzplatz zu buchen, wenn sie möglicherweise dringend reisen müssen.

Das absichtliche Schaffen eines leeren Sitzplatzes, der von einem anderen Kunden hätte genutzt werden können, wird von vielen Fluggesellschaften als rundum schlechtes Ergebnis beurteilt.

Ob eine Airline gegen einen «Skiplagger» aus Vertragsverletzung wegen Schadenersatz vorgehen will, ist ein Balanceakt, eine Strategiefrage:

  • Statuieren Fluggesellschaften ein Exempel und verlieren sie einen Prozess, könnte die breite Öffentlichkeit auf den «Spartrick» aufmerksam werden und noch andere Passagiere auf diese Weise Geld bei Flügen sparen.

Denkbar sind aber die folgenden Mittel, die den Airlines gegen «Skiplagger» – abgesehen von Schadenersatz – zur Verfügung stehen:

  • Nachzahlung der Preisdifferenz;
  • Streichung des „Flugmeilen“-Bonus;
  • Vorübergehende Sperrung.

Fazit

«Skiplagging» hat stets mehrere Betrachtungsweisen.

Die Flugpreisgestaltung der Airlines kann dazu animieren.

Ob eine Airline bei der Zwischenlandung einen «Sitz» für den nicht genutzten Weiterflug verkaufen könnte, ist eine andere Frage; zudem hat der «Skiplagger» seine Sitzreservation bezahlt.

Fluggäste, für die alleine das Geld – und nicht die Buchungs- oder Umsteigezeit – relevant sind, empfinden «Skiplagging» eine gute Sache.

Die Lautsprecherdurchsagen «Last Call for Mister bzw. Miss X» und die Abflugverzögerungen wegen dieser sich nicht einfindenden Fluggäste, die ohne Rückmeldung ihren (Weiter-)Flug verfallen lassen, sind für die anderen Fluggäste ärgerlich.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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