Am 01.01.2025 wird die Änderung der ESTV-Verordnung (SR 641.202.62) über die Höhe der Saldosteuersätze in Kraft treten:
- Alle sieben Jahre hat die ESTV eine Überprüfung der Saldosteuersätze vorzunehmen.
- Bei rund 15 Prozent der Branchen und Tätigkeiten hat sich eine Steuersatzanpassung ergeben.
Verordnungsänderung
Quelle: estv.admin.ch
Weiterführende Informationen
- Erhöhung der MWST / Neue Saldosteuersätze per 01.01.2024
- MWST-Allgemein
Quelle
LawMedia Redaktionsteam