Der Bundesrat (BR) hat am 16.10.2024 auf den 01.01.2025 in Kraft gesetzt:
- das Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis.
So wird die Grundlage geschaffen, um Grenzgängerinnen und Grenzgänger auch dann besteuern zu können, wenn sie Telearbeit im Ausland verrichten.
Detail-Informationen
«Das Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis ist eine Folge von zwischenstaatlichen Entwicklungen im Bereich von Telearbeit mit Frankreich und Italien. Es stellt sicher, dass die Schweiz Erwerbseinkünfte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch dann besteuern kann, wenn diese in ihrem Ansässigkeitsstaat für einen Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz arbeiten und sofern der Schweiz das Besteuerungsrecht auch staatsvertraglich zufällt. Die Vorlage beschränkt sich auf die fünf Nachbarstaaten der Schweiz. Das Parlament hat sie am 14. Juni 2024 gutgeheissen.
Ebenfalls auf den 1. Januar 2025 werden in der Quellensteuerverordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements Ausführungsbestimmungen in Kraft treten. Diese schaffen Rechtssicherheit für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis mit einem schweizerischen Arbeitgeber von in Frankreich wohnhaften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor dem 31. Dezember endet.»
Quelle: Medienmitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 16.10.2024
Dokumente
Änderung der Quellensteuerverordnung vom 16. Oktober 2024
Quelle: news.admin.ch
Erläuterungen zur Änderung der Quellensteuerverordnung
Quelle: newsd.admin.ch
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam