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Verkehrsrecht

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Unnötiger Verkehrslärm: BR will Reduktion

Datum:
31.10.2024
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Thema:
Unnötiger Verkehrslärm
Stichworte:
Autoposer, Lärm, Sanktionierung, unnötiger Verkehrslärm, Verkehrsblitzer, Verkehrslärm
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Der Bundesrat (BR) hat am 16.10.2024 die Anpassung mehrerer Rechtsgrundlagen beschlossen,

  • um übermässigen Fahrzeuglärm – einfacher und wirksamer – sanktionieren zu können.

In diesem Zusammenhang hat der BR

  • aktualisiert
    • die Vorschriften zur vermeidbaren Lärmbelästigung;
  • neu in die Liste der zu vermeidenden Geräusche aufgenommen
    • das Verursachen von unnötigem Lärm mit Auspuffanlagen.

Ferner ergriff der BR Massnahmen,

  • um den Vollzug der bereits geltenden Regelungen zu erleichtern.

Umsetzung der Motion «Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren»

Im Hinblick auf die Umsetzung der Motion «Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren», mit der eine strengere Sanktionierung übermässiger Lärmemissionen im Strassenverkehr gefordert wurde,

  • hat der BR drei Verordnungsänderungen beschlossen.

Liste der vermeidbaren Geräusche

Die Liste der zu vermeidenden Geräusche wurde aktualisiert:

  • Ausdrückliches Verbot, unnötigen Lärm mit Auspuffanlagen zu erzeugen.
  • Verschärfung der bestehenden Sanktionen.
  • Verzicht auf die Einführung neuer Ordnungsbussen
    • Anpassung der Betragshöhe verschiedener Bussen:
      • zB Erhöhung der Busse für das unnötige Laufenlassen des Motors von CHF 60 auf CHF 80.

Lärmblitzer

Das in Zusammenarbeit mit dem Kanton Genf durchgeführte Pilotprojekt war erfolgreich:

  • Es kann laute Fahrzeuge identifizieren.

Weitere Projekte sind am Laufen.

Schaffung rechtlicher Grundlagen

Die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Einführung von «Lärmblitzern» ist mit Herausforderungen verbunden. Dazu gehören beispielsweise:

  • unterschiedliche gesetzliche Anforderungen an die Lärmgrenzwerte,
    • je nach Alter der Fahrzeuge;
    • je nach der Fahrzeugkategorie;
    • das Fehlen einer Lärmanzeige im Fahrzeug, welche zur Erkennung einer Überschreitung eines zu definierenden Grenzwertes notwendig ist.

Der BR hat deshalb beschlossen,

  • die Machbarkeit zu vertiefen,
    • bevor er einen allfälligen Auftrag zur Schaffung von konkreten Rechtsgrundlagen erteilt.

Vernehmlassung: Verkehrslärm reduziere

Quelle astra.admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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