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Urheberrecht / unerlaubte Handlung / ungerechtfertigte Bereicherung

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Verletzung Urheberrecht: Bemessung Schadenersatz

OR 42 Abs. 2; OR 62

Datum:
01.10.2024
Rechtsgebiet:
Urheberrecht / Copyright
Thema:
Verletzung Urheberrecht
Stichworte:
Bemessung, Schadenersatz, Schadenersatzanspruch, Unerlaubte Handlung, Ungerechtfertigte Bereicherung, Urheberrechtsverletzung
Erlass:
OR 42 Abs. 2; OR 62
Entscheid:
BGer 4A_168/2023 vom 21.04.2023
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ein Fotograf machte klageweise eine Urheberrechtsverletzung erfolgreich geltend.

Der vom Handelsgericht des Kantons Bern gestützt auf OR 62 anerkannte „Ausgleichsanspruch“ im Betrage von CHF 55.– – anstatt der vom Fotografen geforderten Summe von CHF 3’920.– – hielt nun der bundesgerichtlichen Willkürprüfung stand:

  • Schadenersatzanspruch
  • Marktpreis-Nachweis
    • «… Der Kläger» … hat … «auch im Anwendungsbereich von Art. 42 Abs. 2 OR und unabhängig von der Schadensbemessungsmethode alle ihm zugänglichen Umstände darzulegen …, anhand derer das Gericht den Schaden allenfalls abschätzen kann. …» (Erw. 4.2).
  • Wasserzeichen
    • Die Tatsache, dass die Beklagte die streitbetroffene Fotografie mit einem selbst eingefügten Wasserzeichen benutzte, führt zu keinem erhöhten Schadenersatzanspruch des Fotografen.

BGer 4A_168/2023 vom 21.04.2023

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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