Urheberrechte (auch als geistiges Eigentum bezeichnet) sind zeitlich befristete Monopole für Literatur und Kunst sowie weitere Schutzrechte.
Je nach Aufgabenstellung unterscheidet man in:
- Urheberrecht: erstmals bekanntgewordenes Werk
- Leistungsschutzrechte (sog. verwandtes Schutzrecht): Rechte des Interpreten, ein urheberrechtlich geschütztes Werk darbieten zu dürfen.
Prioritätsrecht
Es gilt die Alterspriorität: Die Priorität richtet sich nach dem erstmaligen Bekanntwerden.
Historie des Urheberrechts
Im Zeitalter der Aufklärung wurde erkannt, dass die Arbeit von Künstlern Schutz verdient. Das erste Urheberrechtsgesetz stammt aus dem Jahre 1883.