Künftig soll das elektronische Patientendossier (EPD) in der Schweizerischen Gesundheitsversorgung eine zentrale Rolle spielen.
Das elektronische Patientendossier soll dabei:
- die Qualität der medizinischen Behandlung steigern
- erhöht die Patientensicherheit erhöhen
- und die Effizienz des Gesundheitssystems steigern.
Der Bundesrat will das EPD mit einer umfassenden Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) weiterentwickeln. Damit soll die Grundlage geschaffen werden, damit das EPD sein volles Potenzial entfalten kann.
Um die Nutzung des EPD zu erhöhen und um der im Vernehmlassungsverfahren weithin geäusserten Forderung nach einer stärkeren Zentralisierung nachzukommen, soll dazu die technische Infrastruktur des EPD neu zentralisiert vom Bund zur Verfügung gestellt werden.
Diesen Richtungsentscheid hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27.09.2024 gefällt. Die Anpassung wird in die Botschaft zur EPDG-Revision aufgenommen.
Dokumente
Faktenblatt Das elektronische Patientendossier in Zahlen
Quelle: news.admin.ch
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LawMedia Redaktionsteam