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Zölle / Mehrwertsteuer (MWST)

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Wertfreigrenze im Reiseverkehr: Senkung von CHF 300 auf CHF 150 pro Person und Tag per 01.01.2025

Datum:
24.10.2024
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Zölle / Zollbestimmungen Schweiz, Mehrwertsteuern
Thema:
Wertfreigrenze im Reiseverkehr
Stichworte:
Einkaufen, Einkaufstourismus, Mehrwertsteuer, MWST, QuickZoll, Reiseverkehr, Wareneinfuhr, Wertfreigrenze
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat (BR) wurde am 16.10.2024 informiert über

  • die Änderung der Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD).

Neu wird die Wertfreigrenze im Reiseverkehr gesenkt:

  • ab dem 01.01.2025
  • von CHF 300 auf CHF 150
  • pro Person und Tag.

Dies entspricht einem Auftrag des Parlaments.

Ferner erfüllt das EFD damit die Forderungen zweier Standesinitiativen zur Reduzierung des sog. «Einkaufstourismus», nämlich der Kantone

  • Thurgau;
  • St. Gallen.

Detail-Informationen

«Ab 2025 dürfen Waren zum privaten Gebrauch von Reisenden nur noch bis zu einem Gesamtwert von 150 Franken pro Person und Tag steuerfrei eingeführt werden. Ist der Gesamtwert pro Person höher, muss auf den eingeführten Waren die Schweizer Mehrwertsteuer entrichtet werden.

Auftrag des Parlaments und der Kantone zur Reduzierung des Einkaufstourismus

Mit der Anpassung der Verordnung des EFD über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag (SR 641.204) per 1. Januar 2025 erfüllt das EFD die Anliegen einer Motion der FK-N (19.3975 «Verbesserung der Steuergerechtigkeit im Warenfluss des kleinen Grenzverkehrs») und zweier Standesinitiativen (18.300 «Keine Subventionierung des Einkaufstourismus» des Kantons St. Gallen; 18.316 «Beseitigung der Wertfreigrenze im Einkaufstourismus» des Kantons Thurgau). Die Vorstösse verfolgen das gemeinsame Ziel, die Steuergerechtigkeit zu verbessern und dem Einkaufstourismus entgegenzuwirken.

Zu der vom EFD vorgeschlagenen Senkung der Wertfreigrenze von 300 Franken auf 150 Franken wurde von November 2023 bis März 2024 eine Vernehmlassung durchgeführt. Im Rahmen der Vernehmlassung hat sich gezeigt, dass die Mehrheit der Kantone und der Wirtschaftsvertretenden sowie verschiedene politische Parteien die vorgeschlagene Senkung begrüssen. Im August 2024 wurden zudem die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des National- und des Ständerates zur vorgeschlagenen Senkung konsultiert. Während die WAK-N eine Senkung der Wertfreigrenze auf 150 Franken mehrheitlich befürwortete, sprach sich die WAK-S einstimmig für eine Senkung der Wertfreigrenze auf 100 Franken aus.

Aufgrund dieser Ergebnisse wird an der Senkung der Wertfreigrenze auf 150 Franken ab 2025 festgehalten. Eine tiefere Wertfreigrenze würde den Verzollungs- und Kontrollaufwand sowohl für das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit wie auch für die Reisenden unverhältnismässig erhöhen. Je tiefer die Wertfreigrenze festgesetzt wird, desto grösser fällt die Anzahl der Verzollungen aus.

Selbstständige Warenanmeldung via «QuickZoll»-App

Privatpersonen können ihre Waren mit der Verzollungs-App «QuickZoll» selbstständig zur Einfuhr anmelden und allfällige Abgaben direkt über die App entrichten. In der App wird für alle Waren der normale Mehrwertsteuersatz von 8,1 Prozent angewendet. Eine Verzollung zum reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,6 Prozent ist vorläufig nur mündlich bei einem besetzten Grenzübergang oder schriftlich über eine Anmeldebox möglich. Die selbstständige Verzollung via «QuickZoll»-App zum reduzierten Mehrwertsteuersatz wird voraussichtlich ab 2026 möglich sein.»

Quelle: Medienmitteilung des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit BAZG vom 16.10.2024

Dokumente

Ergebnisbericht über die Vernehmlassung

Quelle: newsd.admin.ch

Änderung der EFD-Verordnung

Quelle: newsd.admin.ch

Erläuterungen

Quelle: newsd.admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: bazg.admin.ch

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