Ein Überblick über die Auseinandersetzung zwischen dem Schweizerischen Eishockey-Verband (SIHF) und dem Institut für Geistiges Eigentum (IGE).
Wir berichteten bereits zur Thematik:
Der Streit um das Schweizer Wappen auf den Trikots der Nationalmannschaft hat kürzlich eine Wendung genommen: Der Schweizerische Eishockey-Verband (SIHF) verzichtete auf eine Berufung vor das Bundesgericht und akzeptierte damit das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 2024. Dieses Urteil legte fest, dass der SIHF die Frist zur Einreichung eines Gesuchs zur Weiternutzung des Wappens versäumt hatte – diese Frist endete bereits am 31. Dezember 2018.
Hintergrund des Rechtsstreits
Gemäss dem Wappenschutzgesetz ist die Nutzung des Schweizer Wappens durch Private streng geregelt. Nur offizielle Stellen dürfen das Wappen grundsätzlich verwenden. Der SIHF nahm offenbar an, dass die Schweizer Nationalmannschaften hiervon ausgenommen wären, was sich letztlich als rechtlich unhaltbar erwies. Die Versäumnisse des SIHF, ein formales Gesuch rechtzeitig einzureichen, führten dazu, dass das IGE die Nutzung des Wappens rechtlich in Frage stellte.
Kulanzregelung des IGE: Nutzung bis Ende 2026
Nach dem Schuldeingeständnis des Eishockey-Verbands hat das IGE eine Sondererlaubnis erteilt, die es dem SIHF ermöglicht, das Schweizer Wappen bis Ende 2026 weiterhin auf den Nationaltrikots zu nutzen. Damit bleibt der Verband vorerst von einem kompletten Redesign der Trikots verschont.
Mögliche Gesetzesänderung in Aussicht
Die Angelegenheit wird nun auch auf politischer Ebene verhandelt. In der Wintersession wird der Nationalrat über die Motion Aebischer entscheiden, die eine dauerhafte Erlaubnis zur Nutzung des Schweizer Wappens durch Nationalmannschaften vorsieht. Der Ständerat hat einer ähnlichen Motion bereits zugestimmt. Sollten beide Kammern den Vorlagen zustimmen, wäre der Bundesrat beauftragt, eine entsprechende Gesetzesänderung zu erarbeiten.
Das Verursacherprinzip im Wappenstreit
Der Rechtsstreit zeigt exemplarisch, wie wichtig die Einhaltung formaler Gesuchsfristen und Verfahren ist. Der SIHF hatte sich auf inoffizielle Gespräche und Schriftwechsel mit Bundesstellen verlassen, statt das vorgeschriebene formale Verfahren einzuhalten. Diese Vorgehensweise führte letztlich zur Eskalation des Konflikts.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam