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Zivilprozessrecht / Mietrecht

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Forderungsprozess nach Mieter-Kündigung + vorzeitigem Verlassen der Wohnung: Keine Anwendung des vereinfachten Verfahrens

ZPO 243 Abs. 2 lit. c

Datum:
28.11.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Zivilprozess, Mietrecht / Miete / Mietvertrag
Thema:
Forderungsprozess nach Mieter-Kündigung + vorzeitigem Verlassen der Wohnung
Stichworte:
Beendigung Mietverhältnis, Forderungsprozess, Mieter, Mieterkündigung, Mietprozess, Mietvertrag, vorzeitiges Verlassen Wohnung
Erlass:
ZPO 243 Abs. 2 lit. c
Entscheid:
BGer 4A_189/2022 vom 22.05.2024
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Mieter, welcher den Mietvertrag aus eigenem Antrieb beendet und die Mieträume nicht mehr bewohnt, muss nicht vor der Beendigung des Mietverhältnisses geschützt werden:

  • Entsteht infolge der Beendigung des Mietverhältnisses ein Rechtsstreit, kommt der Mieter aus diesen Gründen nicht in den Genuss des vereinfachten Verfahrens nach ZPO 243 Abs. 2 lit. c.

BGer 4A_189/2022 vom 22.05.2024

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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