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Arbeitsrecht

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Kontingente 2025 für Erwerbstätige aus Drittstaaten: Unveränderte Festlegung durch BR

Datum:
28.11.2024
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Thema:
Drittstaatenkontingente - Unveränderte Festlegung für 2025 durch BR
Stichworte:
Arbeitnehmende, Arbeitsmarkt, Drittstaaten, Erwerbstätige, Kontingente
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat (BR) lässt die Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten und für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA unverändert,

  • soll doch die Schweizer Wirtschaft auch 2025 die benötigten qualifizierten Fachkräfte rekrutieren können.

Ebenso wird das Sonderkontingent für Erwerbstätige aus dem Vereinigten Königreich (UK) weitergeführt:

  • Mittelfristig soll das UK-Sonderkontingent aber ins ordentliche Kontingent integriert werden.

An seiner Sitzung vom 27.11.2024 hat der BR verabschiedet:

  • die Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE).

Die VZAE-Teilrevision tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Detailinformationen

Die Zuwanderung von Arbeitskräften aus Drittstaaten ist begrenzt.

Die Zulassung richtet sich nach dem Bedarf der Unternehmen und erfolgt im gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz. Dabei haben inländische Arbeitnehmende und solche aus der EU/EFTA Vorrang.

Weiter informierte der BR über folgendes:

Dokumente

Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)

Quelle: admin.ch

Faktenblatt zur Beanspruchung der Höchstzahlen für Erwerbstätige aus Drittstaaten und dem Vereinigten Königreich (UK) sowie für Dienstleistungserbringende aus EU/EFTA-Staaten

Quelle: admin.ch

Factsheet on the uptake of quotas for third-country and UK nationals permitted to work in Switzerland and for service providers from EU/EFTA states

Quelle: admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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