Der Bundesrat (BR) lässt die Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten und für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA unverändert,
- soll doch die Schweizer Wirtschaft auch 2025 die benötigten qualifizierten Fachkräfte rekrutieren können.
Ebenso wird das Sonderkontingent für Erwerbstätige aus dem Vereinigten Königreich (UK) weitergeführt:
- Mittelfristig soll das UK-Sonderkontingent aber ins ordentliche Kontingent integriert werden.
An seiner Sitzung vom 27.11.2024 hat der BR verabschiedet:
- die Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE).
Die VZAE-Teilrevision tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Detailinformationen
Die Zuwanderung von Arbeitskräften aus Drittstaaten ist begrenzt.
Die Zulassung richtet sich nach dem Bedarf der Unternehmen und erfolgt im gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz. Dabei haben inländische Arbeitnehmende und solche aus der EU/EFTA Vorrang.
Weiter informierte der BR über folgendes:
- Kontingentsausschöpfung 2023 und 2024
- Fortführung der separaten Kontingente für UK
- Zusätzliche materielle Anpassung der VZAE
Dokumente
Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
Quelle: admin.ch
Faktenblatt zur Beanspruchung der Höchstzahlen für Erwerbstätige aus Drittstaaten und dem Vereinigten Königreich (UK) sowie für Dienstleistungserbringende aus EU/EFTA-Staaten
Quelle: admin.ch
Factsheet on the uptake of quotas for third-country and UK nationals permitted to work in Switzerland and for service providers from EU/EFTA states
Quelle: admin.ch
Weiterführende Informationen
- Kontingente 2024 für Erwerbstätige aus Drittstaaten: Unveränderte Festlegung durch BR
- BR legt Drittstaatenkontingente für 2023 fest
- Kontingente 2020 für Erwerbstätige aus Drittstaaten + Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA
- Kontingente 2019 für Erwerbstätige aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA
- Brexit: Kontingente für UK-Staatsangehörige im Falle des ungeordneten EU-Austritts
Quelle
LawMedia Redaktionsteam