Personen, welche in bestimmten Jahren keine Beiträge oder nur Teilbeträge in ihre gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) einbezahlt haben, können diese Beiträge künftig auch nachträglich in Form von Einkäufen einzahlen.
Der Bundesrat (BR) hat
- das Ergebnis der Vernehmlassung am 06.11.2024 zur Kenntnis genommen und
- die erforderlichen Änderungen der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung von Beiträgen an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) gutgeheissen.
Diese treten per 01.01.2025 in Kraft.
Einleitung
Der BR setzt damit das Anliegen der Motion 19.3702 «Einkäufe in die Säule 3a ermöglichen» von Ständerat Erich Ettlin um.
Die Motion wurde von National- und Ständerat angenommen.
Möglichkeit für erwerbstätige Personen
In der Schweiz erwerbstätige Personen, welche ab Inkrafttreten der Vorlage nicht jedes Jahr die für sie maximal zulässigen Beiträge in ihre Säule 3a einbezahlt haben,
- können diese Beiträge künftig
- bis zu zehn Jahre
- rückwirkend noch einzahlen und
- diese Einkäufe von den Steuern abziehen.
- bis zu zehn Jahre
Zusätzliche Beträge und Bedingungen
Ein Einkauf ist verschiedene Bedingungen gebunden:
- Zusätzlicher Betrag zum ordentlichen Beitrag
- Die Zulässigkeit zum ordentlichen Beitrag setzt voraus:
- pro Jahr ein Einkauf in die Säule 3a
- in der Höhe des sog. «kleinen Beitrages»
- 2025: beispielsweise max. CHF 7’258.00.
- in der Höhe des sog. «kleinen Beitrages»
- pro Jahr ein Einkauf in die Säule 3a
- Die Zulässigkeit zum ordentlichen Beitrag setzt voraus:
- Säule 3a-Beitragsberechtigung
- Wer einen Einkauf tätigen möchte,
- muss zu Beiträgen in die Säule 3a berechtigt sein,
- d.h. über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz verfügen,
- sowohl im Jahr,
- in welchem der Einkauf stattfindet,
- als auch im Jahr,
- für das nachträglich Beiträge einbezahlt werden.
- sowohl im Jahr,
- d.h. über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz verfügen,
- muss zu Beiträgen in die Säule 3a berechtigt sein,
- Wer einen Einkauf tätigen möchte,
- Vollständige Ausschöpfung des ordentlichen Jahresbeitrags
- Der «Einkauf» setzt voraus,
- dass der ordentliche Jahresbeitrag im betreffenden Jahr vollständig entrichtet wird.
- Der «Einkauf» setzt voraus,
- Steuerabzug für den Einkauf
- Der Einkauf ist,
- wie auch der ordentliche Jahresbeitrag, vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig.
- Der Einkauf ist,
Kontrolle von Einkäufen
Die neuen Bestimmungen sehen vor:
- spezielle Regelungen,
- um die Rechtmässigkeit von Einkäufen abzusichern und zu gewährleisten,
- dass Einkäufe auch zu einem späteren Zeitpunkt nachvollzogen und
- insbesondere von den zuständigen Steuerbehörden ordnungsgemäss überprüft werden können.
- um die Rechtmässigkeit von Einkäufen abzusichern und zu gewährleisten,
Dokumente
Verordnungsbestimmungen
Quelle: Verordnungsbestimmungen (PDF, 156 kB)
Erläuternder Bericht
Quelle: Erläuternder Bericht (PDF, 209 kB)
Vernehmlassungsbericht
Quelle: Vernehmlassungsbericht (PDF, 455 kB)
19.3702 Motion – Einkauf in die Säule 3a ermöglichen
Quelle: parlament.ch
Grafik: 3 Säulen – Vorsorgesystem Schweiz
Quelle: Private Vorsorge (3. Säule)
Weiterführende Informationen
Private Vorsorge (3. Säule) beim Konkubinat
Freiwillige Vorsorge (3. Säule) in der Scheidung
1e-Vorsorgeplan + Übertragung
Quelle
LawMedia Redaktionsteam