Die «Pille danach» darf auch künftig nur in Apotheken nach einem Fachgespräch mit der Apothekerin oder dem Apotheker abgegeben werden:
- Das Bundesgericht (BGer) hat die Beschwerden einer Zulassungsinhaberin abgewiesen.
- Sie hatte die Zuteilung ihrer beiden Präparate in eine Arzneimittelkategorie gefordert,
- welche eine Abgabe nach einem Fachgespräch in Drogerien erlaubt hätte.
- Sie hatte die Zuteilung ihrer beiden Präparate in eine Arzneimittelkategorie gefordert,
Die «Abgabe nur in Apotheken nach einem Fachgespräch» war gleichzeitig Voraussetzung für deren Zulassung auf dem Schweizer Markt.
- Aufgrund der Revision des Heilmittelrechts teilte die «Swissmedic» die Präparate in die Kategorie der verschreibungspflichtigen Arzneimittel (B) ein, die jedoch weiterhin ohne Rezept nach einem Fachgespräch in der Apotheke abgegeben werden dürfen.
Die Beschwerden der Zulassungsinhaberin ans Bundesverwaltungsgericht, die eine rezeptfreie Abgabe nach einem Beratungsgespräch in der Drogerie gefordert hatte (Kategorie D), blieben erfolglos.
BGer 2C_69/2023, 2C_72/2023 vom 15.10.2024
Quelle
LawMedia Redaktionsteam