An seiner Sitzung vom 20.11.2024 hat der Bundesrat (BR) beschlossen, anzupassen:
- die Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung).
Die Änderung erfolgt aufgrund
- des Inkrafttretens der internationalen Ergänzungssteuer (Income Inclusion Rule, IIR).
Einleitung
Im September 2024 hat der Bundesrat (BR) beschlossen, die sog. «IIR» (Income Inclusion Rule) ab 01.01.2025 in Kraft zu setzen. Diese internationale Ergänzungssteuer erweitert die bereits per 2024 eingeführte schweizerische Ergänzungssteuer. Beide Steuern sollen sicherstellen, dass die aus der OECD-Mindestbesteuerung resultierenden Steuereinnahmen in der Schweiz bleiben, statt ins Ausland zurückzufliessen.
Steuereinnahme-Volumen
Es geht insgesamt und gesamtstaatlich um potenzielle Steuereinnahmen von anfänglich schätzungsweise CHF 1,5 bis 3,5 Milliarden.
Abschöpfungsgefahr durch Ausland
Wenn die Schweiz auf die Umsetzung der Mindestbesteuerung verzichten würde, könnten diese durch das Ausland abgeschöpft werden.
Umsetzungs-Vorteile
Die Umsetzung sorgt gleichzeitig für
- die Rechtssicherheit;
- den Schutz der betroffenen Unternehmensgruppen vor zusätzlichen Steuerverfahren im Ausland.
Inkraftsetzung der Anpassung
Um die IIR in der Schweiz per 01.012025 in Kraft zu setzen, muss die Mindestbesteuerungsverordnung entsprechend angepasst werden.
Dokumente
Verordnung
Quelle: admin.ch
Erläuterungen
Quelle: admin.ch
Glossar
«Die OECD/G20-Mindestbesteuerungsregeln (QDMTT, IIR und UTPR) finden Anwendung auf internationale Unternehmensgruppen mit einem weltweiten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro. Dabei greifen die Massnahmen nacheinander:
In erster Linie stellt die QDMTT (Qualified Domestic Minimum Top-Up Tax) die Mindestbesteuerung von betroffenen Unternehmensgruppen oder Geschäftseinheiten im eigenen Staat sicher. Sie ist in der Schweiz bereits seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. In zweiter Linie stellt die IIR (Income Inclusion Rule) die Mindestbesteuerung auch für alle ausländischen Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe bei der obersten Muttergesellschaft (oder einer Zwischenholding) sicher, wenn die Geschäftseinheiten im Ausland keiner Mindestbesteuerung unterworfen sind. Als Auffangtatbestand stellt die UTPR (Under-Taxed Payments Rule) die Mindestbesteuerung aller Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe sicher, auch für jene unterbesteuerten Gewinne, die weder einer QDMTT noch einer IIR unterworfen sind.»
Quelle: Medienmitteilung EFD vom 20.11.2024
Weiterführende Informationen
OECD/G20-Mindestbesteuerung
- OECD/G20-Mindestbesteuerung: Kurzfristig eingeführt auf den 01.01.2024
- BR konkretisiert Umsetzung der OECD/G20-Mindestbesteuerung
- OECD/G20-Mindestbesteuerung: BR eröffnet Vernehmlassung
ESTV: Gesetzgebungs- und Verordnungsänderungen 2024-2027
Unternehmenssteuern
Quelle
LawMedia Redaktionsteam