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Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung): Anpassung per 01.01.2025

Datum:
21.11.2024
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Unternehmenssteuern
Thema:
Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung)
Stichworte:
Abschöpfungsgefahr, Mindestbesteuerung, Mindestbesteuerungsverordnung, Steuereinnahme, Unternehmensgruppen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

An seiner Sitzung vom 20.11.2024 hat der Bundesrat (BR) beschlossen, anzupassen:

  • die Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung).

Die Änderung erfolgt aufgrund

  • des Inkrafttretens der internationalen Ergänzungssteuer (Income Inclusion Rule, IIR).

Einleitung

Im September 2024 hat der Bundesrat (BR) beschlossen, die sog. «IIR» (Income Inclusion Rule) ab 01.01.2025 in Kraft zu setzen. Diese internationale Ergänzungssteuer erweitert die bereits per 2024 eingeführte schweizerische Ergänzungssteuer. Beide Steuern sollen sicherstellen, dass die aus der OECD-Mindestbesteuerung resultierenden Steuereinnahmen in der Schweiz bleiben, statt ins Ausland zurückzufliessen.

Steuereinnahme-Volumen

Es geht insgesamt und gesamtstaatlich um potenzielle Steuereinnahmen von anfänglich schätzungsweise CHF 1,5 bis 3,5 Milliarden.

Abschöpfungsgefahr durch Ausland

Wenn die Schweiz auf die Umsetzung der Mindestbesteuerung verzichten würde, könnten diese durch das Ausland abgeschöpft werden.

Umsetzungs-Vorteile

Die Umsetzung sorgt gleichzeitig für

  • die Rechtssicherheit;
  • den Schutz der betroffenen Unternehmensgruppen vor zusätzlichen Steuerverfahren im Ausland.

Inkraftsetzung der Anpassung

Um die IIR in der Schweiz per 01.012025 in Kraft zu setzen, muss die Mindestbesteuerungsverordnung entsprechend angepasst werden.

Dokumente

Verordnung

Quelle: admin.ch

Erläuterungen

Quelle: admin.ch

Glossar

«Die OECD/G20-Mindestbesteuerungsregeln (QDMTT, IIR und UTPR) finden Anwendung auf internationale Unternehmensgruppen mit einem weltweiten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro. Dabei greifen die Massnahmen nacheinander:
In erster Linie stellt die QDMTT (Qualified Domestic Minimum Top-Up Tax) die Mindestbesteuerung von betroffenen Unternehmensgruppen oder Geschäftseinheiten im eigenen Staat sicher. Sie ist in der Schweiz bereits seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. In zweiter Linie stellt die IIR (Income Inclusion Rule) die Mindestbesteuerung auch für alle ausländischen Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe bei der obersten Muttergesellschaft (oder einer Zwischenholding) sicher, wenn die Geschäftseinheiten im Ausland keiner Mindestbesteuerung unterworfen sind. Als Auffangtatbestand stellt die UTPR (Under-Taxed Payments Rule) die Mindestbesteuerung aller Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe sicher, auch für jene unterbesteuerten Gewinne, die weder einer QDMTT noch einer IIR unterworfen sind.»

Quelle: Medienmitteilung EFD vom 20.11.2024

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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