Gemäss Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 23.12.2024 hat das Bezirksgericht Hinwil in Sachen der GZO AG (CHE-108.919.657) publiziert:
Die weiteren Informationen sind aus dem nachfolgenden Publikationsabzug ersichtlich.
Definitive Nachlassstundung GZO AG
Gesuchstellende Partei
GZO AG
CHE-108.919.657
c/o: Spital Wetzikon
Spitalstrasse
8620 Wetzikon ZH 1
Der gesuchstellenden Partei wurde die definitive Nachlassstundung gewährt.
Verfügende Stelle
Bezirksgericht Hinwil
Sachwalter
Als definitive Sachwalter mit Einzelzeichnungsberechtigung werden bestellt:
— Rechtsanwältin lic. iur., LL.M. Brigitte Umbach-Spahn,
— Rechtsanwalt Dr. iur. Stephan Kesselbach.
Sie werden beauftragt, einen Zwischenbericht mit den dazugehörigen Akten bis spätestens
5. Juni 2025 (Eingangsdatum) dem Gericht einzureichen.
Die definitiven Sachwalter werden darauf hingewiesen, dass sie das Gericht unverzüglich zu informieren haben, wenn offensichtlich keine Aussicht auf Sanierung oder Bestätigung eines Nachlassvertrags mehr besteht.
Dauer der Nachlassstundung: 6 Monate
Ablauf der Nachlassstundung: 19.06.2025
Rechtliche Hinweise
Publikation nach SchKG Art. 296.
Bemerkungen
EC240001-E
Bezirksgericht Hinwil
Weiterführende Informationen
GZO-Nachlassverfahren
GZO Anleihegläubigergemeinschaft
Rücktritt GZO-VR
Nachlassverfahren allgemein
Quelle
LawMedia Redaktionsteam