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GZO AG: Definitive Nachlassstundung

Ablauf der Nachlassstundung: 19.06.2025

Datum:
24.12.2024
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Betreibungsrecht, Konkursrecht (Generalexekution), Sanierung, SchKG / Zwangsvollstreckung Allgemein
Thema:
Definitive Nachlassstundung
Stichworte:
Ablauf, Anleihegläubigergemeinschaft, definitive Nachlassstundung, GZO, Nachlassstundung, Nachlassverfahren, Sachwalter
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gemäss Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 23.12.2024 hat das Bezirksgericht Hinwil in Sachen der GZO AG (CHE-108.919.657) publiziert:

Die weiteren Informationen sind aus dem nachfolgenden Publikationsabzug ersichtlich.

Definitive Nachlassstundung GZO AG

Gesuchstellende Partei

GZO AG
CHE-108.919.657
c/o: Spital Wetzikon
Spitalstrasse
8620 Wetzikon ZH 1

Der gesuchstellenden Partei wurde die definitive Nachlassstundung gewährt.

Verfügende Stelle

Bezirksgericht Hinwil

Sachwalter

Als definitive Sachwalter mit Einzelzeichnungsberechtigung werden bestellt:
— Rechtsanwältin lic. iur., LL.M. Brigitte Umbach-Spahn,
— Rechtsanwalt Dr. iur. Stephan Kesselbach.
Sie werden beauftragt, einen Zwischenbericht mit den dazugehörigen Akten bis spätestens
5. Juni 2025 (Eingangsdatum) dem Gericht einzureichen.
Die definitiven Sachwalter werden darauf hingewiesen, dass sie das Gericht unverzüglich zu informieren haben, wenn offensichtlich keine Aussicht auf Sanierung oder Bestätigung eines Nachlassvertrags mehr besteht.

Dauer der Nachlassstundung: 6 Monate
Ablauf der Nachlassstundung: 19.06.2025

Rechtliche Hinweise

Publikation nach SchKG Art. 296.

Bemerkungen

EC240001-E
Bezirksgericht Hinwil

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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