Mitarbeitende Ehepartnerinnen und Ehepartner in der Landwirtschaft sollen im Scheidungsfall finanziell besser abgesichert werden.
Der Bundesrat (BR) hat am 06.12.2024 verabschiedet:
- eine Botschaft zur Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes verabschiedet.
Einleitung
Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie eingetragene Partnerinnen und Partner von Landwirtinnen und Landwirten sollen bei einer Scheidung für ihre Arbeit finanziell angemessen entschädigt werden:
- Dies ist der Kern der vom Parlament 2021 an den Bundesrat überwiesenen Motion 19.3445.
Botschaft
Der Bundesrat (BR) hat am 06.12.2024 zur Umsetzung dieser Motion zuhanden des Parlaments verabschiedet:
- die Botschaft einer Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes.
Geplante Regelung
Bei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern soll künftig eingeführt werden:
- eine gemeinsame Beratung;
- die Regelung der Mitarbeit des oder der Partnerin auf dem Betrieb
- als Voraussetzung für die Gewährung von Finanzhilfen für einzelbetriebliche Strukturverbesserungen.
Vernehmlassungs-Ergebnis
Offenbar hat die Vernehmlassung zur Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes ein sehr heterogenes Bild ohne klare Mehrheiten ergeben.
Gleichwohl legt der BR dem Parlament die vorgeschlagene Änderung des Landwirtschaftsgesetzes vor.
PS: Der BR hat seine Botschaft der Medienmitteilung nicht angeheftet.
Weiterführende Informationen
Motion 19.3445
Vernehmlassung
Landwirtschaftsrecht
- Bäuerliches Bodenrecht
- Landwirtschaftliche Pacht
- Landwirtschaftliche Gewerbe und Grundstücke (ZGB 619)
Ehescheidung
Quelle
LawMedia Redaktionsteam