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Arbeitsrecht / Wirtschaft

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Mehr meldepflichtige Berufsarten für 2025

Meldepflichtig ab 5 % Arbeitslosenquote

Datum:
05.12.2024
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht, Wirtschaft
Thema:
Mehr meldepflichtige Berufsarten für 2025
Stichworte:
Arbeitslosenquote, Berufsarten, Meldepflicht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Anzahl der Berufsarten, welche der Stellenmeldepflicht unterstellt sind, steigt im Vergleich zu den Vorjahren wieder an:

  • Im Jahr 2025 werden 6,5 % der Erwerbstätigen der Schweiz in meldepflichtigen Berufsarten arbeiten.
    • Eine Berufsart ist ab einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 5 % meldepflichtig und wird dann entsprechend in die Liste aufgenommen.
  • Meldepflichtig sind neu u.a.
    • Führungskräfte in Vertrieb und Marketing
      • 45’180 Erwerbstätige
    • Servicehilfskräfte in Restaurants
      • 33’497 Erwerbstätige.

Die neuen Meldepflichten hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Bundesrat Guy Parmelin, am 28.11.2024 entschieden.

Check-Up

Mit dem Check-Up 2025 können Sie einfach und schnell prüfen, ob Ihre Stelle meldepflichtig ist.

Liste der meldepflichtigen Berufsarten 2025

Quelle: arbeit.swiss

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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