Die Anzahl der Berufsarten, welche der Stellenmeldepflicht unterstellt sind, steigt im Vergleich zu den Vorjahren wieder an:
- Im Jahr 2025 werden 6,5 % der Erwerbstätigen der Schweiz in meldepflichtigen Berufsarten arbeiten.
- Eine Berufsart ist ab einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 5 % meldepflichtig und wird dann entsprechend in die Liste aufgenommen.
- Meldepflichtig sind neu u.a.
- Führungskräfte in Vertrieb und Marketing
- 45’180 Erwerbstätige
- Servicehilfskräfte in Restaurants
- 33’497 Erwerbstätige.
- Führungskräfte in Vertrieb und Marketing
Die neuen Meldepflichten hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Bundesrat Guy Parmelin, am 28.11.2024 entschieden.
Check-Up
Mit dem Check-Up 2025 können Sie einfach und schnell prüfen, ob Ihre Stelle meldepflichtig ist.
Liste der meldepflichtigen Berufsarten 2025
Quelle: arbeit.swiss
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LawMedia Redaktionsteam