Einleitung
Immer wieder tritt der Fall ein, dass mit Freude eine Reise gebucht wird und nach Buchung am Ferienort Waldbrände entstehen.
Ein unschönes Beispiel mit mehreren Toten und unzähligen zerstörten Häusern geht im Moment durch die Schlagzeilen der Medien:
- Das Feuer in Los Angeles und Umgebung.
Dieses verheerende Flammeninferno in Kalifornien dürfte vielen Touristen Sorgen bereiten, die eine Reise dorthin planen, gebucht haben oder bereits vor Ort sind.
Können die Ferien aus Angst vor solchen Bränden storniert oder abgebrochen werden?
Agenda
Angst vor Bränden als Stornogrund?
Die Angst vor Bränden für sich allein ist kein ausreichender Grund für den Rücktritt von einem Pauschalreisevertrag:
- Der Reisende müsste in einem solchen Fall die im Pauschalreisevertrag vereinbarten Stornierungsgebühren bezahlen.
Es empfiehlt sich die Reisewarnungen zu beachten, und zwar:
- des Staates der Zieldestination
- der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Storno-Gedanken
Angesichts der Fotos des verheerenden Flammeninfernos frägt sich jeder, der eine Reise nach L.A. gebucht hat, ob er diese mit Blick auf diese Situation nicht besser stornieren sollte.
Keine Urlaubsmöglichkeit vor Ort?
Pauschalreisen
Kann die Reise bzw. der Hotelaufenthalt vor Ort wegen der Waldbrände nicht „ferienmässig“ durchgeführt werden, dürfte sich ein entsprechendes Rücktrittsrecht begründen lassen.
- Vorbehältlich anderer Vertragsbestimmen sollte bei einer Stornierung der volle Reisepreis zurückbezahlt werden.
Pauschalreiseveranstalter sagen Reisen in solchen Situationen oft von sich aus ab.
Individualreisen
Für die Geltendmachung ihrer Rechte haben es Individualreisende schwieriger und komplexer:
- Der Individualreisende muss sich selber vor Ort auseinandersetzen mit
- der Airline ggf. für einen vorzeitigen Rückflug;
- dem Hotelbetreiber oder
- dem Vermieter der Ferienwohnung vor Ort,
- sofern er bei der Buchung keine flexiblen Stornierungsmöglichkeiten ausgewählt hat und
- eine Stornomöglichkeit beim anwendbaren Recht (lokales (US-)Recht besteht.
- Individualreisende müssen bei ihren Vertragspartnern daher oft auf Kulanz hoffen.
Storno vor der Abreise?
Pauschalreisen
Für Pauschalreisende sind Storno-Kriterien:
- Absehbare erhebliche Ferienaufenthalt-Beeinträchtigung durch unvermeidbare, aussergewöhnliche Umstände;
- ein Waldbrand in der Nähe des Hotels mit Asche und Rauch in der Luft;
- Die gebuchte Feriendestination muss vom Waldbrand betroffen sein (ein Waldbrand irgendwo im Land ist nicht ausreichend).
Erfolgt die Anreise erst in einigen Wochen, kann das Recht auf kostenlose Stornierung fraglich sein:
- Gelöschter Waldbrand, der sich ausserhalb des Siedlungsgebiets befand?
- Konkrete Reisebeeinträchtigung des Buchenden (Vorhersage möglich?)
Möglicherweise lässt sich daher erst kurz vor Reiseantritt stornieren.
Individualreisen
Die Stornierung setzt bei Individualreisen voraus, dass die einzeln bestellten Leistungen (Transfer zum Airport, Airline-Transfer, Hotel am Zielort, etc.) einzeln – vom Individualreisenden – zu stornieren sind:
- Gewisse Leistungen sind vom Waldbrand am Zielort nicht betroffen, so zB der Flug an den Zielort; ein Storno dieses Buchungsteils ist dann nicht möglich.
Individualreisende können sich also nicht darauf verlassen, bei einem Waldbrand alle gebuchten Leistungen kostenfrei storniert zu erhalten.
Daher sind Individualreisende gut beraten, bei der Buchung ihrer Reise die Option „kurz vorher kostenfrei stornierbar“ zu wählen.
Storno vor Ort?
Pauschalreisen
Allgemeines
Wer derzeit als Tourist in Los Angeles weilt und von den Bränden unmittelbar betroffen ist, kann bei einer Pauschalreise beim Reisveranstalter seine Unterstützung abrufen.
- Der Pauschalreiseveranstalter ist in der Pflicht, Ersatzunterkünfte zu organisieren und beim Umbuchen der Rückflüge zu helfen – und die Kosten dafür zu tragen.
- Endet der Urlaub wegen des Brandinfernos frühzeitig, ist der Reisepreis vom Reiseveranstalter anteilig zurückzuzahlen.
- Denkbar sind auch sog. «Reisepreisminderungen», wenn die Ferien infolge der Waldbrand-Auswirkungen erheblich gestört werden, wie
- Aschenregen
- Qualm
- Ausfallen von Ausflügen, die im Rahmen der Pauschalreise geplant sind.
Grundsatzentscheid
Beim Auftreten eines Feuers oder Waldbrandes im Pauschalurlaub erst während der Reise gibt es zwei Möglichkeiten:
- Vertragskündigung mit Heimreise oder
- Reisepreisminderung.
Die Vertragskündigungs-Variante ist möglich, sobald die Reise erheblich beeinträchtigt wird; es sind aber die Bedingungen des Pauschalreisevertrages zu beachten und die Kündigungserklärung sollte im Einvernehmen mit der Hotline des Reiseveranstalters erfolgen (Bestätigung verlangen).
Zwei Szenarien zur Veranschaulichung:
Szenario Vertragskündigung mit Heimreise
Vor Ort bricht ein Feuer aus, wobei die Menschen nicht sofort evakuiert werden:
- Die Reisenden solltensich primär an den Reiseveranstalter und im Besonderen an dessen Hotline wenden.
- Abbruch der Ferien?
- Kündigungserklärung?
- Absicherung der Heimreise?
- Der Reisende sollte dem Reiseveranstalter dessen Akzept zum Reiseabbruch bestätigen.
Muss der Reisende angesichts der Notsituation schnell abreisen und erreicht er seinen Reiseveranstalter nicht:
- Keine Zeit für eine schriftliche Kündigung.
- Rückerstattung der nicht konsumierbaren Leistungen.
- Der Reiseveranstalter ist verantwortlich, den Pauschalreisenden wieder sicher nach Hause zu transportieren.
Szenario Reisepreisminderung
Möchte der Pauschalreisende trotzdessen in der Region bleiben und seine Ferien nicht wegen des Waldbrands stornieren,
- greift eventuell eine Reisepreis-Minderung,
- wenn einzelne Reiseleistungen nicht mehr dem gebuchten Standard entsprechen, wie
- Transport;
- Unterkunft;
- Verpflegung.
- ist der Reisende bei gefahrloser Zugänglichkeit zur Unterkunft,
- auf die Kulanz des Pauschalreiseveranstalters angewiesen.
Der Pauschalreisende sollte nicht lange zögern, sondern auch hier den Pauschalreiseveranstalter schnellstmöglich informieren.
Individualreisen
Individualreisende sind in Fall eines Stornos vor Ort auf sich gestellt:
- Suche einer Ersatzunterkunft;
- Buchung des Rückflugs;
- Ggf. Beschaffung finanzieller Hilfe;
- Nutzung einer allf. Reiseabbruchversicherung, sofern Waldbrände und Feuersbrünste bei den versicherten Gefahren in der Police gelistet sind.
Reiseversicherung
Ob eine Reiserücktrittsversicherung bei Waldbränden und Feuersbrünsten etwas nutzt, ist im individuell konkreten Einzelfall zu prüfen. Möglicherweise bezahlt der Versicherer nur einen erheblichen Schaden am Eigentum des Versicherten.
Fazit
Es empfiehlt sich, Reisezahlungen mittels Kreditkarten vorzunehmen, weil diese meistens Reiseleistungen und allfällige Todesfälle versichern.
Oft sind auch begründete Stornofälle versichert.
Jedenfalls lohnt es sich, entweder mit der Option «Stornomöglichkeit bis zu einem kurzen Termin vor Reisebeginn» zu buchen oder sich mit der Versicherungsdeckung einer Reiseleistungsstörung zu befassen und diese – sofern und soweit möglich – zu versichern.
Weiterführende Informationen
Reisewarnungen
Reisestörungen
Ersatzvornahme
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Individualreisen
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Reiseversicherungen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam