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Reiserecht / EuGH

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Reederei stornierte Schiffsreisen wegen verspäteter Fähren-Ablieferung: Passagierrechte

Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 - Art. 18 und 19, Art. 20 Abs. 4, und Art. 24 und 25

Datum:
22.01.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Reiserecht
Thema:
Reederei stornierte Schiffsreisen wegen verspäteter Fähren-Ablieferung
Stichworte:
EuGH, Europäische Gerichtshof, Fährenablieferung, Passagierrechte, Reederei, Schiffsreisen, Stornierung, Verspätung
Erlass:
Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 - Art. 18 und 19, Art. 20 Abs. 4, und Art. 24 und 25
Entscheid:
URTEIL DES EUGH, 02.09.2021, EUGH C-570/19
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die irische Reederei «Irish Ferries» musste Transfers annullieren, weil eine bestellte Fähre nicht rechtzeitig zur Verfügung stand.

Welches sind die Passagierrechte für eine solche Annullation?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Schiffspassagieren gestärkt:

  • Wahlrecht der Passagiere
    • Im Falle einer Schiffsreisen-Stornierung müssen die Passagiere das Wahlrecht erhalten,
      • ob sie das Reiseziel über andere Wege erreichen oder
      • ob sie den Fahrpreis erstattet bekommen wollen, so der EuGH.
    • Weiter besteht ein Entschädigungsanspruch, dessen Höhe sich an der Dauer der Verspätung orientiert.
  • Verspätete Ablieferung des Schiffs durch die
    • Diese Annullationsregeln gelten auch, wenn der Grund für den Transfer-Ausfall ein verspätetet abgeliefertes Schiff ist.
    • Die verspätete Schiffsablieferung ist kein sog. «aussergewöhnlicher Umstand».

Annullierungs-Hintergrund: Fähre zu spät geliefert

Hintergrund der Entschädigungsfrage war ein Streit zwischen der Reederei «Irish Ferries» und der National Transport Authority Irlands (NTA):

  • Die irische Schifffahrtsgesellschaft bedient u.a. den Informationen zufolge Häfen in:
    • Irland;
    • Vereinigtes Königreich (UK);
    • Frankreich.

Für den Fährverkehr zwischen Dublin und Cherbourg hatte «Irish Ferries» vor einigen Jahren eine zusätzliche Fähre bestellt, welche zwischen Mai und Juni 2018 hätte geliefert werden sollen, aber erst im Dezember zur Verfügung stand.

«Irish Ferries» stornierte zunächst einzelne Fahrten, dann eine ganze Saison.

Angebot von «Irish Ferries» an die betroffenen Passagiere

Nebst der Rückzahlung der Ticketpreise für ausgefallene Schiffsreisen bot «Irish Ferries» den betroffenen Schiffsgästen dem Vernehmen nach verschiedene Entschädigungsoptionen an:

  • Von den rund 20.000 betroffenen Passagieren entschieden sich
    • 82 % für Ersatzfahrten;
    • 15 % für die Erstattung der Kosten;
    • 3 % für eine Reisealternative über den Landweg.
    • Eine Entschädigung für die Verzögerungen bei Alternativrouten wurde laut Gerichtssprecher nicht angeboten.

Ansicht von National Transport Authority Irlands (NTA)

Nach Einschätzung der NTA hatte «Irish Ferries» ihre Pflichten im Falle dieser Annullierung nicht eingehalten. Deshalb wandte sich der Hohe Gerichtshof in Irland an die europäischen Richter (EuGH).

URTEIL DES EUGH
02.09.2021
EUGH C-570/19

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: wikitravel.org, CC by-sa 2.0

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