Einleitung
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat das Kreisschreiben «Sanierung von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften (Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer und Stempelabgaben)» am 20.01.2025 publiziert.
Gegenstand des Kreisschreibens Nr. 32a
Das Kreisschreiben über die Sanierung von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften (nachfolgend als Kreisschreiben oder KS Nr. 32a bezeichnet) beinhaltet einen Überblick über
- die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Sanierungsmassnahmen
- hinsichtlich
- direkter Bundessteuer,
- Verrechnungssteuer und
- Stempelabgaben.
- hinsichtlich
Die vorliegende aktualisierte Version des Kreisschreibens berücksichtigt:
- die allgemeinen redaktionellen Änderungen
- insbesondere die Anpassungen des Kreisschreibens Nr. 5a der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vom 1. Februar 2022 zu den Umstrukturierungen sowie
- die seit der Publikation des Kreisschreibens Nr. 32 im Jahr 2010 ergangenen Praxisanpassungen der ESTV.
Sanierung
Als Sanierung gelten für die direkte Bundessteuer
- Zuflüsse (Leistungen), welche zur Beseitigung oder Reduktion einer echten Unterbilanz getroffen werden.
Keine steuerlich relevante Sanierung liegt vor,
- wenn ein Verlustvortrag einzig durch bilanzielle Massnahmen beseitigt oder reduziert wird,
- wie
- Aufwertung von Liegenschaften und Beteiligungen
- Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen
- Kapitalherabsetzung ohne gleichzeitige Kapitalerhöhung
- Rangrücktritt.
- wie
Inhaltsverzeichnis von Kreisschreiben Nr. 32a
Voller Wortlaut von Kreisschreiben Nr. 32a
Weiterführende Informationen
Unternehmenssanierung
Restrukturierung
Nachlassverfahren
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: Eigenes Werk – wikipedia.org (CC BY-SA 3.0)
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