Verbot vermeidbaren Lärms
Seit dem 01.01.2025 werden Autoposer deutlich „eingeschränkt“. Der Bundesrat (BR) weitet aus:
- das Verbot von vermeidbarem Fahrzeuglärm.
Gemäss Verlautbarung hat der BR
- die Vorschriften zur vermeidbaren Lärmbelästigung aktualisiert und
- das Verursachen von unnötigem Lärm mit Auspuffanlagen neu in die Liste der zu vermeidenden Geräusche aufgenommen.
Strafbarkeit
Dies bedeutet, dass neu strafbar sind:
- Knallgeräusche aus dem Auspuff eines Autos mit Verbrennungsmotor
- aufgrund von Schaltvorgängen oder
- wegen plötzlicher Gaswegnahme;
- «Pop and bang»-Klänge,
- auch wenn sie vom Hersteller bewusst einprogrammiert sind,
- zB bei einer Fahrt im sog. Sportmodus.
Bussen
Gemäss der Teilrevision der Verkehrsregelverordnung (VRV) gelten ab 01.01.2025 folgende Bussen:
- Erzeugung von «unnötigem Lärm», wie Knallen oder Böllern, mit Alt- oder Neufahrzeugen
- Busse von bis zu CHF 10 000.
- Unnötiges Laufenlassen eines Benzin- oder Dieselmotors im Stand
- Busse von CHF 80 (bisher: CHF 60).
Lärmblitzer später
Gemäss BR kommen die Blitzanlagen zur Identifizierung von Autos mit zu lautem Auspuffgeräusch erst später:
- Die Schaffung rechtlicher Grundlagen für die Einführung von sog. «Lärmblitzern» scheint mit grösseren Herausforderungen verbunden zu sein, als ursprünglich angenommen.
Weiterführende Informationen
Autoposer Allgemein
BR möchte Reduktion des Verkehrslärms
Lärmblitzer noch illegal
Strassenverkehrslärm und Lärmsanierung
BR eröffnet Vernehmlassung
UVEK will Lärmblitzer
Quelle
LawMedia Redaktionsteam