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Kindsrecht / Zivilprozessrecht

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Einkommen von selbständig Erwerbstätigen: Feststellung

ZGB 276; ZGB 285; ZPO 296 Abs. 1

Datum:
11.02.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Kindsrecht, Zivilprozess
Thema:
Einkommen von selbständig Erwerbstätigen
Stichworte:
Besuchsrecht, Einkommen, Freelancer, Selbständige, Unterhalt des Kindes, Unterhaltsmassnahmen, Unterhaltspflicht, Verfahrensart
Erlass:
ZGB 276; ZGB 285; ZPO 296 Abs. 1
Entscheid:
BGer 5A_735/2023 vom 04.09.2024
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Streitgegenstand im Verfahren 5A_735/2023 bildeten Unterhaltsmassnahmen, d.h. Besuchsrecht und Beiträge zum Unterhalt des Kindes:

  • Nicht glaubhaftes oder nicht dokumentenüberzeugendes Einkommen
    • Sind die Behauptungen zur Höhe des Einkommens
      • nicht glaubhaft oder
      • die vorgelegten Unterlagen nicht überzeugend,
      • kann das Einkommen aufgrund der Privatbezüge ermittelt werden.
  • Ausserordentliche Abschreibungen
    • Es ist nicht ausgeschlossen,
      • dass ausserordentliche Abschreibungen,
        • die zur Bildung von Ersparnissen führen oder versteckte Gewinne darstellen,
          • beim Einkommen des Schuldners zu berücksichtigen sind,
            • ganz im Gegensatz zu den ordentlichen Abschreibungen.
  • Offizialmaxime
    • Hat das Gericht Zweifel am effektiven Einkommen,
      • müssen – bei Geltung der uneingeschränkten Untersuchungsmaxime –
        • von Amtes wegen
          • die möglichen Untersuchungsmassnahmen durchgeführt werden.

BGer 5A_735/2023 vom 04.09.2024

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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