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Betreibung / Zivilprozessrecht

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Provisorische Rechtsöffnung: Rechnungskopien mit copy-paste-Unterschrift als Rechtsöffnungstitel?

OR 82; ZPO 178; ZPO 180 Abs. 1

Datum:
26.02.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibungsrecht, Rechtsöffnung / Rechtsöffnungsverfahren, Zivilprozess
Thema:
Provisorische Rechtsöffnung
Stichworte:
copy-paste-Unterschrift, Provisorische Rechtsöffnung, Rechnungskopien, Rechtsöffnung, Rechtsöffnungstitel
Erlass:
OR 82; ZPO 178; ZPO 180 Abs. 1
Entscheid:
BGer 5A_439/2023 vom 23.11.2023
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Bundesgericht (BGer) hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Anforderungen an die Substantiiertheit des Vorbringens eines Betreibungsschuldners, seine Unterschrift sei mittels copy-paste auf einem als provisorischen Rechtsöffnungstitel ins Recht gelegten Dokument angebracht worden, genügend ist.

Fakturakopien können als durch Unterschrift bekräftige Schuldanerkennungen als ein sog. Rechtsöffnungstitel in der provisorischen Rechtsöffnung im Sinne von SchKG 82 ausreichen:

BGer 5A_439/2023 vom 23.11.2023

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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