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Zu früh gestelltes Verwertungsbegehren: Wirkungen?

SchKG 116 Abs. 1; VFRR 9 Abs. 2 + 3

Datum:
10.02.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibungsrecht
Thema:
Zu früh gestelltes Verwertungsbegehren
Stichworte:
Betreibung, Verordnung, Verwertungsbegehren, Verwertungszeitpunkt, Wirkungen
Erlass:
SchKG 116 Abs. 1; VFRR 9 Abs. 2 + 3
Entscheid:
BGer 5A_611/2023 vom 07.03.2024 = BGE 150 III 219 ff.
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Norm von Art. 9 Abs. 2 und 3 der Verordnung über die im Betreibungs- und Konkursverfahren zu verwendenden Formulare und Register sowie die Rechnungsführung (VFRR); SR 281.31) stellt laut Bundesgericht (BGer) eine blosse Ordnungsvorschrift dar:

  • Weist das zuständige Betreibungsamt ein mehr als zwei Tage zu früh bei ihm eingetroffenes Verwertungsbegehren des Pfändungsgläubigers nicht zurück,
    • hat dies auf die Gültigkeit der nachfolgenden Amtshandlungen keinen Einfluss,
      • sofern es ihm erst nach Ablauf der Minimalfrist Folge leistet.

BGer 5A_611/2023 vom 07.03.2024   =   BGE 150 III 219 ff.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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